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Treffer 1 - 10 von 39
  • Relevanz:
    BORA - BerufsO für Rechtsanwälte

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.07.2010

    In der Fassung vom 1   Juli   2010 1 Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland sowie die weiteren Mitglieder der Rechtsanwaltskammern geben sich durch die Versammlung ihrer frei gewählten Vertreterinnen und Vertreter folgende

    Einzelvorschrift -  Gesamte Vorschrift

    BORA - BerufsO für Rechtsanwälte

  • Relevanz:
    § 31 BORA (aufgehoben)

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.07.2010

    ( aufgehoben )

    Einzelvorschrift -  Gesamte Vorschrift

    BORA - BerufsO für Rechtsanwälte > §§ 2 - 34, Zweiter Teil - Pflichten bei der Berufsau...

  • Relevanz:
    § 5 BORA, Kanzlei

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.07.2010

    Der Rechtsanwalt ist verpflichtet , die für seine Berufsausübung erforderlichen sachlichen , personellen und organisatorischen Voraussetzungen vorzuhalten

    Einzelvorschrift -  Gesamte Vorschrift

    BORA - BerufsO für Rechtsanwälte > §§ 2 - 34, Zweiter Teil - Pflichten bei der Berufsau...

  • Relevanz:
    § 7a BORA, Mediator

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.07.2010

    Als Mediator darf sich bezeichnen , wer durch geeignete Ausbildung nachweisen kann , dass er die Grundsätze des Mediationsverfahrens beherrscht

    Einzelvorschrift -  Gesamte Vorschrift

    BORA - BerufsO für Rechtsanwälte > §§ 2 - 34, Zweiter Teil - Pflichten bei der Berufsau...

  • Relevanz:
    § 20 BORA, Berufstracht

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.07.2010

    Der Rechtsanwalt trägt vor Gericht als Berufstracht die Robe , soweit das üblich ist Eine Berufspflicht zum Erscheinen in Robe besteht beim Amtsgericht in Zivilsachen nicht

    Einzelvorschrift -  Gesamte Vorschrift

    BORA - BerufsO für Rechtsanwälte > §§ 2 - 34, Zweiter Teil - Pflichten bei der Berufsau...

  • Relevanz:
    § 23 BORA, Abrechnungsverhalten

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.07.2010

    Spätestens mit Beendigung des Mandats hat der Rechtsanwalt gegenüber dem Mandanten und / oder Gebührenschuldner über Honorarvorschüsse unverzüglich abzurechnen

    Einzelvorschrift -  Gesamte Vorschrift

    BORA - BerufsO für Rechtsanwälte > §§ 2 - 34, Zweiter Teil - Pflichten bei der Berufsau...

  • Relevanz:
    § 28 BORA, Ausbildungsverhältnisse

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.07.2010

    Der Rechtsanwalt hat zu gewährleisten , dass die Tätigkeit eines Auszubildenden in der Kanzlei auf die Erreichung des Ausbildungsziels ausgerichtet ist

    Einzelvorschrift -  Gesamte Vorschrift

    BORA - BerufsO für Rechtsanwälte > §§ 2 - 34, Zweiter Teil - Pflichten bei der Berufsau...

  • Relevanz:
    § 13 BORA, Versäumnisurteil

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.07.2010

    Vorschrift des § 13 BORA ist durch Urteil

    Einzelvorschrift -  Gesamte Vorschrift

    BORA - BerufsO für Rechtsanwälte > §§ 2 - 34, Zweiter Teil - Pflichten bei der Berufsau...

  • Relevanz:
    § 14 BORA, Zustellungen

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.07.2010

    Der Rechtsanwalt hat ordnungsgemäße Zustellungen entgegenzunehmen und das Empfangsbekenntnis mit dem Datum versehen unverzüglich zu erteilen Wenn der Rechtsanwalt bei einer nicht ordnungsgemäßen Zustellung die Mitwirkung verweigert , muss er dies dem

    Einzelvorschrift -  Gesamte Vorschrift

    BORA - BerufsO für Rechtsanwälte > §§ 2 - 34, Zweiter Teil - Pflichten bei der Berufsau...

  • Relevanz:
    § 6 BORA, Werbung

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.07.2010

    ( 1 ) Der Rechtsanwalt darf über seine Dienstleistung und seine Person informieren , soweit die Angaben sachlich unterrichten und berufsbezogen sind ( 2 ) Hinweise auf Mandate und Mandanten sind nur zulässig , soweit der Mandant ausdrücklich eingewilligt

    Einzelvorschrift -  Gesamte Vorschrift

    BORA - BerufsO für Rechtsanwälte > §§ 2 - 34, Zweiter Teil - Pflichten bei der Berufsau...


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