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Zitierungen zu § 987 BGB, Nutzungen nach Rechtshängigkeit,
Dokumente 1 - 3 von 3
  • § 990 BGB, Haftung des Besitzers bei Kenntnis

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.01.2002

    Abschnitt 3 – Eigentum → Titel 4 – Ansprüche aus dem Eigentum Titel: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: BGB Gliederungs-Nr.: 400-2

  • § 993 BGB, Haftung des redlichen Besitzers

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.01.2002

    Abschnitt 3 – Eigentum → Titel 4 – Ansprüche aus dem Eigentum Titel: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: BGB Gliederungs-Nr.: 400-2

  • Art. 233 EGBGB, Drittes Buch. Sachenrecht

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 08.09.2015

    Sechster Teil – In-Kraft-Treten und Übergangsrecht aus Anlass der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages ...