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Zitierungen zu § 55 BGB, Zuständigkeit für die Registereintragung,
Dokumente 1 - 1 von 1
  • § 3 RPflG, Übertragene Geschäfte

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.01.2024

    Erster Abschnitt – Aufgaben und Stellung des Rechtspflegers Titel: Rechtspflegergesetz (RPflG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: RPflG Gliederungs-Nr.: 302-2 Normtyp: Gesetz § 3 RPflG