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Zitierungen zu § 1871 BGB, Aufhebung oder Änderung von Betreuung...,
Dokumente 1 - 2 von 2
  • § 15 RPflG, Betreuungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.01.2023

    Zweiter Abschnitt – Dem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren Titel: Rechtspflegergesetz (RPflG ...

  • § 19 RPflG, Aufhebung von Richtervorbehalten

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.03.2023

    Zweiter Abschnitt – Dem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren Titel: Rechtspflegergesetz (RPflG ...