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- § 141 BGB, Bestätigung des nichtigen Rechtsgeschäfts anzeigen
- § 142 BGB, Wirkung der Anfechtung anzeigen
- § 143 BGB, Anfechtungserklärung anzeigen
- § 144 BGB, Bestätigung des anfechtbaren Rechtsgeschäfts anzeigen
- § 145 BGB, Bindung an den Antrag anzeigen
- § 146 BGB, Erlöschen des Antrags anzeigen
- § 147 BGB, Annahmefrist anzeigen
- § 148 BGB, Bestimmung einer Annahmefrist anzeigen
- § 149 BGB, Verspätet zugegangene Annahmeerklärung anzeigen
- § 150 BGB, Verspätete und abändernde Annahme anzeigen
- § 151 BGB, Annahme ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden anzeigen
- § 152 BGB, Annahme bei notarieller Beurkundung anzeigen
- § 153 BGB, Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Antragenden anzeigen
- § 154 BGB, Offener Einigungsmangel; fehlende Beurkundung anzeigen
- § 155 BGB, Versteckter Einigungsmangel anzeigen
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