1Versicherungsfrei sind Personen in einer Beschäftigung, die im Rahmen
eines Modellprojekts "Bürgerarbeit" auf der Grundlage des Interessenbekundungsverfahrens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Durchführung von Modellprojekten "Bürgerarbeit" vom 19. April 2010 (BAnz. S. 1541) oder
des Handlungsfeldes "Quartiersarbeit" im Bundesprogramm des Europäischen Sozialfonds "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf der Grundlage der Förderrichtlinie vom 1. Dezember 2010 (BAnz. S. 4219)
durch Zuwendungen des Bundes gefördert wird. 2Diese Regelung tritt am 31. Dezember 2014 außer Kraft.
Neugefasst durch G vom 20. 12. 2011 (BGBl I S. 2854).