(1) (weggefallen)
Nach Artikel 3 Nummer 38 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954) wird § 421d zum 1. Januar 2005 aufgehoben. Diese Änderung ist nicht durchführbar, da § 421d bereits zum 31. Dezember 2004 durch Artikel 3 Satz 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe vom 30. November 2000 (BGBl. I S. 1590) aufgehoben wurde.