Berufsrückkehrende sind Frauen und Männer, die
ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitslosigkeit oder eine betriebliche Berufsausbildung wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern oder der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger unterbrochen haben und
in angemessener Zeit danach in die Erwerbstätigkeit zurückkehren wollen.
Überschrift und erster Satzteil geändert durch G vom 20. 12. 2011 (BGBl I S. 2854). Nummer 1 geändert durch G vom 21. 7. 1999 (BGBl I S. 1648).