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Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG)
Landesrecht Baden-Württemberg
Titel: Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG)
Normgeber: Baden-Württemberg
Amtliche Abkürzung: LHG
Gliederungs-Nr.: 2230-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg
(Landeshochschulgesetz - LHG)

In der Fassung vom 1. April 2014 (GBl. S. 99) (1)  (2)

Zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26)

Inhaltsübersicht (3) §§
  
TEIL 1  
Allgemeine Bestimmungen  
  
Geltungsbereich1
Aufgaben2
Freiheit von Wissenschaft und Kunst, Forschung, Lehre und Studium; wissenschaftliche Redlichkeit3
Chancengleichheit von Frauen und Männern; Gleichstellungsbeauftragte4
Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung und für Antidiskriminierung4a
Qualitätssicherung5
Zusammenwirken der Hochschulen untereinander und mit anderen Einrichtungen6
Struktur- und Entwicklungsplanung7
  
TEIL 2  
Aufbau und Organisation der Hochschule  
  
Abschnitt 1  
Rechtsstellung der Hochschule  
  
Rechtsnatur; Satzungsrecht8
Mitgliedschaft und Mitwirkung; Wahlen9
Gremien; Verfahrensregelungen10
Online-Sitzungen10a
Personalverwaltung11
Datenschutz12
Finanz- und Berichtswesen13
Unternehmen der Hochschulen; Beteiligungen13a
Körperschaftsvermögen14
  
Abschnitt 2  
Zentrale Organisation der Hochschule  
  
Organe und Organisationseinheiten15
Rektorat16
Hauptamtliche Rektoratsmitglieder17
Wahl der hauptamtlichen Rektoratsmitglieder; vorzeitige Beendigung der Amtszeit; nebenamtliche und nebenberufliche Rektoratsmitglieder 18
Abwahl durch die Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer18a
Senat19
Hochschulrat20
Kommission für Qualitätssicherung und Fachkommissionen an der Dualen Hochschule20a
Beauftragte für die schulpraktische Ausbildung an Pädagogischen Hochschulen21
  
Abschnitt 3  
Dezentrale Organisation der Hochschule  
  
Unterabschnitt 1  
Dezentrale Organisation der Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunsthochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften  
  
Fakultät22
Dekanat23
Dekanin, Dekan24
Abwahl durch die Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer24a
Fakultätsrat25
Studienkommissionen; Studiendekaninnen und Studiendekane26
Medizinische Fakultät27
  
Unterabschnitt 2  
Dezentrale Organisation der Dualen Hochschule  
  
Studienakademien27a
Örtlicher Hochschulrat27b
Örtlicher Senat27c
Leitung der Studienbereiche und Studiengänge27d
Abwahl durch die Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer27e
  
Abschnitt 4  
Informationsversorgung  
  
Informationsversorgung28
  
TEIL 3  
Studium, Lehre und Prüfungen  
  
Studium; gestufte Studienstruktur (Bachelor- und Masterstudiengänge)29
Studiengänge30
Tierschutz in der Lehre30a
Weiterbildung31
Prüfungen; Prüfungsordnungen32
Online-Prüfungen32a
Technische Störung32b
Externenprüfung33
Sonderregelungen für Staatsexamensstudiengänge, kirchliche und künstlerische Studiengänge sowie Lehramtsstudiengänge34
Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen35
Verleihung und Führung inländischer Grade36
Führung ausländischer Grade, Titel und Bezeichnungen; Zeugnisbewertung nach der Lissabon-Konvention37
Reformklausel für das Zusammenwirken mit ausländischen Hochschulen37a
Promotion38
Habilitation; außerplanmäßige Professur39
  
TEIL 4  
Forschung  
  
Aufgaben der Forschung; Forschungseinrichtungen40
Forschung mit Mitteln Dritter41
Transparenz der Drittmittelforschung41a
  
TEIL 5  
Mitwirkung an der sozialen Betreuung und Förderung der Studierenden  
  
Wahrnehmung der sozialen Betreuung und Förderung42
Wahrnehmung sozialer Betreuungs- und Förderungsaufgaben durch die Hochschule43
  
TEIL 6  
Mitglieder  
  
Abschnitt 1  
Wissenschaftliches und künstlerisches Personal  
  
Personal44
Anwendung der beamtenrechtlichen Vorschriften45
Dienstaufgaben der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer46
Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren47
Berufung von Professorinnen und Professoren48
Gemeinsame Berufungen48a
Dienstrechtliche Stellung der Professorinnen und Professoren49
Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer auf Probe und auf Zeit50
Juniorprofessur51
Dozentinnen und Dozenten51a
Tenure-Track-Professur; Tenure-Track-Dozentur51b
Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter52
Personal mit Aufgaben im Universitätsklinikum53
Dienstaufgaben an den rechtsmedizinischen Instituten an den Universitätsklinika54
Honorarprofessur; Gastprofessur; Seniorprofessur55
Lehrbeauftragte56
Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte; Lehrassistentinnen und Lehrassistenten57
  
Abschnitt 2  
Studierende  
  
Zugang zu grundständigen Studiengängen58
Zugang zu nicht-grundständigen Studiengängen und zu Kontaktstudien59
Immatrikulation60
Beurlaubung61
Exmatrikulation62
Ordnungsverstöße, Ordnungsverfahren62a
Ausführungsbestimmungen; minderjährige Studierende63
Gasthörerinnen und Gasthörer; Hochbegabte; Personen, die an Kontaktstudien teilnehmen64
Studierendenschaft65
Organisation der Studierendenschaft; Beiträge65a
Haushalt der Studierendenschaft; Aufsicht65b
  
Abschnitt 3  
Duale Partner  
  
Begriff; Aufgabe; Zulassung65c
  
TEIL 7  
Staatliche Mitwirkung, Aufsicht  
  
Staatliche Mitwirkungsrechte66
Aufsicht67
Informationsrecht; Aufsichtsmittel68
  
TEIL 8  
Hochschulen für den öffentlichen Dienst  
  
Besondere Regelungen für die Hochschulen für den öffentlichen Dienst69
  
TEIL 9  
Hochschulen in freier Trägerschaft; sonstige Einrichtungen  
  
Staatliche Anerkennung70
Verfahrensregeln70a
Rücknahme, Widerruf und Erlöschen der staatlichen Anerkennung71
Gebühren; Kosten der institutionellen Akkreditierung71a
Aufsicht72
Sonstige Einrichtungen72a
  
TEIL 10  
Schlussbestimmungen  
  
Studienkolleg73
Kirchliche Rechte74
Namensschutz; Ordnungswidrigkeiten75
Weiterentwicklungsklausel76
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Dritten Hochschulrechtsänderungsgesetzes vom 1. April 2014 (GBl. S. 99)

(2) Red. Anm.:

Zu den Übergangsbestimmungen siehe Artikel 19 des Dritten Hochschulrechtsänderungsgesetzes vom 1. April 2014 (GBl. S. 99)

(3) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Baden-Württemberg/LHG,BW - Landeshochschulgesetz/
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