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Nachbarrechtsgesetz (NachbG NRW)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Nachbarrechtsgesetz (NachbG NRW)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: NachbG NRW
Gliederungs-Nr.: 40
Normtyp: Gesetz

Nachbarrechtsgesetz (NachbG NRW)

Vom 15. April 1969 (GV. NRW. S. 190)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1477)

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
I. Abschnitt  
Grenzabstände für Gebäude  
  
Gebäude1
Ausnahmen2
Ausschluss des Anspruchs3
  
II. Abschnitt  
Fenster- und Lichtrecht  
  
Umfang und Inhalt4
Ausnahmen5
Ausschluss des Beseitigungsanspruchs6
  
III. Abschnitt  
Nachbarwand  
  
Begriff7
Voraussetzungen der Errichtung8
Beschaffenheit9
Standort10
Besondere Bauart11
Anbau12
Nichtbenutzung der Nachbarwand13
Beseitigung der Nachbarwand14
Erhöhen der Nachbarwand15
Anzeige16
Schadensersatz17
Verstärken der Nachbarwand18
  
IV. Abschnitt  
Grenzwand  
  
Begriff19
Anbau20
Besondere Gründung der Grenzwand21
Errichten einer zweiten Grenzwand22
Einseitige Grenzwand23
Wärmedämmung und Grenzständige Gebäude23a
  
V. Abschnitt  
Hammerschlags- und Leiterrecht  
  
Inhalt und Umfang24
Nutzungsentschädigung25
  
VI. Abschnitt  
Höherführen von Schornsteinen, Lüftungsaleitungen und Antennenanlagen  
  
Inhalt und Umfang26
  
VII. Abschnitt  
Dachtraufe  
  
Niederschlagwasser27
Anbringen von Sammel- und Abflusseinrichtungen28
  
VIII. Abschnitt  
Abwässer  
 29
  
IX. Abschnitt  
Bodenerhöhungen, Aufschichtungen und sonstige Anlagen  
  
Bodenerhöhungen30
Aufschichtungen und sonstige Anlagen31
  
X. Abschnitt  
Einfriedigungen  
  
Einfriedigungspflicht32
Einfriedigungspflicht des Störers33
Ausnahmen34
Beschaffenheit35
Standort der Einfriedigung36
Kosten der Errichtung37
Kosten der Unterhaltung38
Ausnahmen39
  
XI. Abschnitt  
Grenzabstände für Pflanzen  
  
Grenzabstände für Wald40
Grenzabstände für bestimmte Bäume, Sträucher und Rebstöcke41
Grenzabstände für Hecken42
Verdoppelung der Abstände43
Baumschulen44
Ausnahmen45
Berechnung des Abstandes46
Ausschluss des Beseitigungsanspruchs47
Nachträgliche Grenzänderungen48
  
XII. Abschnitt  
Allgemeine Vorschriften  
  
Anwendungsbereich des Gesetzes49
Schutz der Nachbarrechte50
(weggefallen)51
Stellung des Erbbauberechtigten52
  
XIII. Abschnitt  
Schlussbestimmungen  
  
Übergangsvorschriften53
Außer-Kraft-Treten von Vorschriften54
Inkrafttreten55


/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/NachbG NRW,NW - Nachbarrechtsgesetz/
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