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Hessisches Hochschulgesetz
Landesrecht Hessen
Titel: Hessisches Hochschulgesetz
Normgeber: Hessen
Redaktionelle Abkürzung: HessHG 2009,HE
Gliederungs-Nr.: 70-258
gilt ab: 01.01.2010
Normtyp: Gesetz
gilt bis: 27.12.2021
Fundstelle: GVBl. I 2009 S. 666 vom 23.12.2009

Hessisches Hochschulgesetz

Vom 14. Dezember 2009 (GVBl. I S. 666) (1)

Außer Kraft am 28. Dezember 2021 durch § 126 des Gesetzes vom 14. Dezember 2021 (GVBl. S. 931). Zur weiteren Anwendung s. § 125 des Gesetzes vom 14. Dezember 2021 (GVBl. S. 931).

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht §§
  
ERSTER ABSCHNITT  
Grundlagen  
  
Rechtsstellung der Hochschulen und Grundrechtsgewährleistungen1
Hochschulen des Landes2
Aufgaben aller Hochschulen3
Aufgaben einzelner Hochschulen4
Frauenförderung5
Selbstverwaltungs- und Auftragsangelegenheiten6
Entwicklungsplanung7
Finanzwesen8
Vermögensverwaltung, Grundstücks- und Bauangelegenheiten9
Aufsicht10
Genehmigung und Anzeigepflicht11
Qualitätssicherung, Berichtswesen12
  
ZWEITER ABSCHNITT  
Studium, Lehre und Prüfungen  
  
Ziele des Studiums13
Studienberatung14
Studiengänge, Teilzeitstudium15
Weiterbildung16
Verwendung von Tieren17
Prüfungen18
Regelstudienzeit19
Prüfungsordnungen20
Hochschulgrade21
Führung ausländischer Grade und Titel22
Einstufungsprüfung, Eignungsprüfung23
Promotion24
Habilitation25
Außerplanmäßige Professur26
Entziehung von Graden und Bezeichnungen27
  
DRITTER ABSCHNITT  
Forschung  
  
Forschung und Forschungsorganisation28
Forschung mit Mitteln Dritter29
Forschungsförderung30
  
VIERTER ABSCHNITT  
Organisation  
  
Satzungsrecht31
Mitglieder und Angehörige32
Rechte und Pflichten im Rahmen der Selbstverwaltung33
Öffentlichkeit der Sitzungen34
Wahlen35
Senat36
Präsidium37
Präsidentin oder Präsident38
Wahl und Ernennung, Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten39
Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten40
Kanzlerin oder Kanzler41
Hochschulrat42
Fachbereich43
Fachbereichsrat44
Dekanat45
Dekanin oder Dekan46
Organisationshoheit47
Lehrerbildung48
Informationsmanagement49
  
FÜNFTER ABSCHNITT  
Medizin  
  
Fachbereich Medizin50
Wissenschaftliche Einrichtungen51
Dekanat des Fachbereichs Medizin52
Ethikkommission53
  
SECHSTER ABSCHNITT  
Die Studierenden  
  
Hochschulzugang54
Immatrikulation, Gasthörerinnen und Gasthörer55
Verwaltungskostenbeitrag56
Versagung und Rücknahme der Immatrikulation57
Rückmeldung, Beurlaubung und Studiengangwechsel58
Exmatrikulation59
  
SIEBTER ABSCHNITT  
Personal  
  
Allgemeine Vorschriften60
Professorinnen und Professoren61
Einstellungsvoraussetzungen62
Berufungsverfahren63
Entwicklungszusagen, Qualifikationsprofessur64
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter65
Lehrkräfte für besondere Aufgaben66
Befristete Beschäftigungsverhältnisse67
Wahrnehmung der Dienstaufgaben68
Lehrverpflichtung69
Nebentätigkeit, Nutzungsentgelt70
Lehrbeauftragte71
Honorarprofessorinnen und -professoren72
Professorinnen und Professoren ehrenhalber73
Vorübergehende Wahrnehmung von wissenschaftlichen Aufgaben74
Studentische Hilfskräfte75
  
ACHTER ABSCHNITT  
Studierendenschaft  
  
Studierendenschaft76
Aufgaben der Studierendenschaft77
Organe der Studierendenschaft78
Haushalt79
Rechtsaufsicht80
  
NEUNTER ABSCHNITT  
Stiftungsuniversität Frankfurt am Main, Hochschule für Bildende Künste - Städelschule  
  
Stiftungsrechtsform und Sitz, Anwendung des Hessischen Stiftungsgesetzes81
Stiftungszweck82
Stiftungsvermögen, Vermögensübertragung83
Selbstverwaltung84
Organe der Stiftung85
Hochschulrat86
Stiftungskuratorium87
Personal88
Wirtschaftsplan und Wirtschaftsführung89
Hochschule für Bildende Künste - Städelschule90
  
ZEHNTER ABSCHNITT  
Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit  
  
Ausschluss der Geltung von Vorschriften90a
Finanzierung und Gebührenerhebung90b
Aufsicht und Auftragsangelegenheiten90c
Grundordnung90d
Studium, Prüfungen und Studienordnungen90e
Mitglieder und Statusgruppen90f
Senat90g
Präsidium90h
Präsidentin oder Präsident90i
Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten90j
Kanzlerin oder Kanzler90k
Kuratorium, Aufgaben und Zusammensetzung90l
Personal90m
Studierende90n
Verordnungsermächtigung90o
Überleitungsvorschriften90p
  
ELFTER ABSCHNITT  
Nichtstaatliche Hochschulen  
  
Staatliche Anerkennung91
Lehrende an nichtstaatlichen Hochschulen92
Außerplanmäßige Professur, Honorarprofessur93
Staatliche Finanzhilfe94
Ordnungswidrigkeiten95
  
ZWÖLFTER ABSCHNITT  
Schlussbestimmungen  
  
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Bewältigung der Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie96
Verträge mit den Kirchen und Rechtsstellung der kirchlichen theologischen Hochschulen97
Verleihungsform98
Gebührenfreiheit99
Ministerium100
Fortbestehen bisherigen Rechts101
Inkrafttreten102
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Hessischen Hochschulgesetzes und Gesetzes zur Änderung des TUD-Gesetzes sowie weiterer Rechtsvorschriften vom 14. Dezember 2009 (GVBl. I S. 666)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Hessen/HessHG 2009,HE - Hessisches Hochschulgesetz/
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