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Zitierungen zu § 249 BGB, Art und Umfang des Schadensersatzes,
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  • § 20a EnWG, Lieferantenwechsel

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 29.07.2022

    Teil 3 – Regulierung des Netzbetriebs → Abschnitt 3 – Netzzugang Titel: Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: EnWG