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- § 198 BGB, Verjährung bei Rechtsnachfolge
- § 199 BGB, Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen
- § 200 BGB, Beginn anderer Verjährungsfristen
- § 201 BGB, Beginn der Verjährungsfrist von festgestellten Ansprüchen
- § 202 BGB, Unzulässigkeit von Vereinbarungen über die Verjährung