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Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)
Landesrecht Baden-Württemberg
Titel: Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)
Normgeber: Baden-Württemberg
Amtliche Abkürzung: LHO
Gliederungs-Nr.: 6300-1
Normtyp: Gesetz

Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)

Vom 19. Oktober 1971 (GBl. S. 428)

Zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26)

Der Landtag hat am 7. Oktober 1971 das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Inhaltsübersicht §§
  
Teil I  
Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan  
  
Feststellung des Haushaltsplans1
Bedeutung des Haushaltsplans2
Wirkungen des Haushaltsplans3
Haushaltsjahr4
Allgemeine Verwaltungsvorschriften5
Notwendigkeit der Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen6
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Kosten- und Leistungsrechnung7
Dezentrale Finanzverantwortung, leistungsbezogene Planaufstellung und -bewirtschaftung, Effizienzrendite, Globalsteuerungsreserve7a
Grundsatz der Gesamtdeckung8
Beauftragter für den Haushalt9
Unterrichtung des Landtags, Mitwirkung bei der Planung der Gemeinschaftsaufgaben10
  
Teil II  
Aufstellung des Haushaltsplans und der Finanzplanung  
  
Vollständigkeit und Einheit, Fälligkeitsprinzip11
Geltungsdauer der Haushaltspläne12
Einzelpläne, Gesamtplan, Gruppierungsplan13
Übersichten zum Haushaltsplan, Funktionenplan14
Bruttoveranschlagung15
Verpflichtungsermächtigungen16
Einzelveranschlagung, Erläuterungen, Planstellen und andere Stellen17
Kreditermächtigungen18
Übertragbarkeit19
Deckungsfähigkeit20
Wegfall- und Umwandlungsvermerke21
Sperrvermerk22
Zuwendungen23
Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben24
Überschuss, Fehlbetrag25
Landesbetriebe, Sondervermögen, Zuwendungsempfänger26
Voranschläge27
Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans28
Beschluss über den Entwurf des Haushaltsplans29
Vorlagefrist30
Finanzplanung, Berichterstattung zur Finanzwirtschaft31
Ergänzungen zum Entwurf des Haushaltsplans32
Nachtragshaushaltsgesetze33
  
Teil III  
Ausführung des Haushaltsplans  
  
Erhebung der Einnahmen, Bewirtschaftung der Ausgaben34
Verarbeitung von Geschäftspartnerdaten 34a
Bruttonachweis, Einzelnachweis35
Aufhebung der Sperre36
Über- und außerplanmäßige Ausgaben37
Verpflichtungsermächtigungen38
Gewährleistungen, Kreditzusagen39
Andere Maßnahmen von finanzieller Bedeutung40
Haushaltswirtschaftliche Sperre41
Konjunkturpolitisch bedingte Maßnahmen42
Verwendung von Steuermehreinnahmen42a
Kassenmittel, Betriebsmittel43
Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen44
(weggefallen)44a
Sachliche und zeitliche Bindung45
Deckungsfähigkeit46
Wegfall- und Umwandlungsvermerke47
Einstellung und Versetzung von Beamten und Richtern48
Einweisung in eine Planstelle49
Umsetzung von Mitteln und Planstellen, Leerstellen50
Besondere Personalausgaben51
Nutzungen und Sachbezüge52
Billigkeitsleistungen53
Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben54
Öffentliche Ausschreibung55
Vorleistungen56
Verträge mit Angehörigen des öffentlichen Dienstes57
Änderung von Verträgen, Vergleiche58
Veränderung von Ansprüchen59
Vorschüsse, Verwahrungen60
Interne Verrechnungen61
Kassenverstärkungsrücklage62
Erwerb und Veräußerung von Vermögensgegenständen (einschließlich Grundstücken)63
Grundstücke64
Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen65
Unterrichtung des Rechnungshofs66
Prüfungsrecht durch Vereinbarung67
Zuständigkeitsregelungen68
Unterrichtung des Rechnungshofs69
  
Teil IV  
Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung  
  
Zahlungen70
Buchführung71
Buchung nach Haushaltsjahren72
Vermögensnachweis73
Buchführung nach den Grundsätzen des Handelsgesetzbuches74
Belegpflicht75
Abschluss der Bücher76
Kassensicherheit77
Unvermutete Prüfungen78
Landeskassen, Verwaltungsvorschriften79
Rechnungslegung80
Gliederung der Haushaltsrechnung81
Kassenmäßiger Abschluss82
Haushaltsabschluss83
Abschlussbericht84
Übersichten zur Haushaltsrechnung85
Inhalt des Vermögensnachweises86
Rechnungslegung der Landesbetriebe87
  
Teil V  
Rechnungsprüfung  
  
Aufgaben des Rechnungshofs88
Prüfung89
Inhalt der Prüfung90
Prüfung bei Stellen außerhalb der Landesverwaltung91
Prüfung staatlicher Betätigung bei privatrechtlichen Unternehmen92
Gemeinsame Prüfung93
Zeit und Art der Prüfung94
Auskunftspflicht95
Prüfungsergebnis96
Bemerkungen97
Aufforderung zum Schadenausgleich98
Angelegenheiten von besonderer Bedeutung99
Staatliche Rechnungsprüfungsämter100
Rechnung des Rechnungshofs101
Unterrichtung des Rechnungshofs102
Anhörung des Rechnungshofs103
Prüfung der juristischen Personen des privaten Rechts104
  
Teil VI  
Landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts  
  
Grundsatz105
Haushaltsplan106
Umlagen, Beiträge107
Genehmigung des Haushaltsplans108
Rechnungslegung, Prüfung, Entlastung109
Wirtschaftsführung, Buchführung und Rechnungslegung nach den Grundsätzen des Handelsgesetzbuches110
Prüfung durch den Rechnungshof111
Sonderregelungen112
  
Teil VII  
Sondervermögen  
  
Grundsatz113
  
Teil VIII  
Entlastung  
  
Entlastung114
  
Teil IX  
Übergangs- und Schlussbestimmungen  
  
Öffentlich-rechtliche Dienst- oder Amtsverhältnisse115
Endgültige Entscheidung116
In-Kraft-Treten117


/Gesetze des Bundes und der Länder/Baden-Württemberg/LHO,BW - Landeshaushaltsordnung/
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