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Zitierungen zu § 37 LHG, Führung ausländischer Grade, Titel und ...,
Dokumente 1 - 1 von 1
  • § 72a LHG, Sonstige Einrichtungen

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 31.12.2020

    TEIL 9 – Hochschulen in freier Trägerschaft; sonstige Einrichtungen Titel: Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche Abkürzung: LHG