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Verwaltungsvollstreckungsgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsVwVG)
Landesrecht Sachsen
Titel: Verwaltungsvollstreckungsgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsVwVG)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsVwVG
Gliederungs-Nr.: 210-1
Normtyp: Gesetz

Verwaltungsvollstreckungsgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsVwVG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2003 (SächsGVBl. S. 614, 913)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2023 (SächsGVBl. S. 876)

Inhaltsübersicht §§
  
Erster Teil  
Allgemeine Vorschriften  
  
Geltungsbereich1
Allgemeine Voraussetzungen der Verwaltungsvollstreckung2
Einstellung und Beschränkung der Vollstreckung2a
Vollstreckungsschuldner3
Vollstreckungsbehörden, Vollstreckungshilfe4
Vollstreckungsauftrag5
Ermittlung des Aufenthaltsorts des Vollstreckungsschuldners5a
Betreten und Durchsuchen6
Widerstand gegen Vollstreckungshandlungen7
Zuziehung von Zeuginnen oder Zeugen8
Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen9
Niederschrift10
Wegfall der aufschiebenden Wirkung11
  
Zweiter Teil  
Vollstreckung wegen Geldforderungen  
  
Art und Umfang der Vollstreckung12
Vermögensermittlung, Datenverarbeitung und Auskunftspflichten12a
Fälligkeit, Mahnung13
Beitreibung durch Vollstreckung in bewegliche Sachen14
Beitreibung durch Vollstreckung in sonstige Vermögensgegenstände15
Sonstige Vorschriften für die Beitreibung16
Vermögensauskunft17
Auskunftsrechte der Vollstreckungsbehörde17a
Vollstreckung wegen privatrechtlicher Geldforderungen17b
Beitreibung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts18
  
Dritter Teil  
Vollstreckung sonstiger Verwaltungsakte  
  
1. Abschnitt  
Allgemeine Vorschriften  
  
Zwangsmittel19
Androhung20
Vollstreckung bei Gefahr im Verzug21
  
2. Abschnitt  
Die einzelnen Zwangsmittel  
  
Zwangsgeld22
Zwangshaft23
Ersatzvornahme24
Fiktion der Abgabe einer Erklärung24a
Unmittelbarer Zwang25
Zwangsräumung26
Wegnahme27
  
Vierter Teil  
Schlussvorschriften  
  
Einschränkung von Grundrechten28
Übergangsvorschrift29
(In-Kraft-Treten)30


/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen/SächsVwVG,SN - Sächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz/
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