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/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/BezVWG,HH - Bezirksversammlungswahlgesetz/§§ 13 - 24, Abschnitt 3 - Vorbereitung für die Wahl/
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§ 14 BezVWG
Gesetz über die Wahl zu den Bezirksversammlungen (BezVWG)
Gesetz über die Wahl zu den Bezirksversammlungen (BezVWG)
Landesrecht Hamburg
Abschnitt 3 – Vorbereitung für die Wahl
§ 14 BezVWG – Wahlbezirke
Die Wahlkreise werden von der zuständigen Behörde im Benehmen mit den Bezirksämtern in Wahlbezirke eingeteilt. Dabei sind die verwaltungsmäßigen Grenzen einzuhalten.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/BezVWG,HH - Bezirksversammlungswahlgesetz/§§ 13 - 24, Abschnitt 3 - Vorbereitung für die Wahl/
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