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Zitierungen zu § 558a BGB, Form und Begründung der Mieterhöhung,
Dokumente 1 - 2 von 2
  • § 558b BGB, Zustimmung zur Mieterhöhung

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.01.2002

    Kapitel 2 – Die Miete → Unterkapitel 2 – Regelungen über die Miethöhe Titel: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: BGB Gliederungs-Nr.: 400 ...

  • Art. 229 EGBGB, Weitere Überleitungsvorschriften

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.01.2024

    Fünfter Teil – Übergangsvorschriften aus Anlass jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes Titel: Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche Normgeber: Bund Redaktionelle Abkürzung: EGBGB Gliederungs ...