Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/ZPO - Zivilprozessordnung/§§ 578 - 591, Buch 4 - Wiederaufnahme des Verfahrens/
Dokument
§ 585 ZPO
Zivilprozessordnung
Zivilprozessordnung
Bundesrecht
Buch 4 – Wiederaufnahme des Verfahrens
§ 585 ZPO – Allgemeine Verfahrensgrundsätze
Für die Erhebung der Klagen und das weitere Verfahren gelten die allgemeinen Vorschriften entsprechend, sofern nicht aus den Vorschriften dieses Gesetzes sich eine Abweichung ergibt.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/ZPO - Zivilprozessordnung/§§ 578 - 591, Buch 4 - Wiederaufnahme des Verfahrens/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=137460,634
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=137460,634
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.