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Zitierungen zu § 726 BGB, Kündigung der Mitgliedschaft durch ein...,
Dokumente 1 - 1 von 1
  • § 740a BGB, Beendigung der Gesellschaft

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.01.2024

    Titel 16 – Gesellschaft → Untertitel 3 – Nicht rechtsfähige Gesellschaft Titel: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: BGB Gliederungs-Nr.: 400-2 Normtyp ...