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Zitierungen zu § 678 BGB, Geschäftsführung gegen den Willen des ...,
Dokumente 1 - 2 von 2
  • § 687 BGB, Unechte Geschäftsführung

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.01.2002

    Abschnitt 8 – Einzelne Schuldverhältnisse → Titel 13 – Geschäftsführung ohne Auftrag Titel: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: BGB Gliederungs-Nr.: 400-2

  • § 3 VermG, Grundsatz

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 11.07.2009

    Abschnitt II – Rückübertragung von Vermögenswerten Titel: Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz - VermG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: VermG Gliederungs-Nr.: III-19 Normtyp: Gesetz