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Zitierungen zu § 1484 BGB, Ablehnung der fortgesetzten Gütergeme...,
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§ 112 KostO, Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht
Normgeber: Bund, Gilt ab: 01.07.1994
ZWEITER ABSCHNITT – Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit → 5. – Nachlass- und Teilungssachen Titel: Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ...