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Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz - LImschG -)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz - LImschG -)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: LImschG
Gliederungs-Nr.: 7129
Normtyp: Gesetz

Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen
(Landes-Immissionsschutzgesetz - LImschG -)

Vom 18. März 1975 (GV. NRW. S. 232)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. März 2024 (GV. NRW. S. 155)

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Erster Teil  
Allgemeine Vorschriften  
  
Geltungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Grundregel3
Untersagung4
Ortsrechtliche Vorschriften5
Ermittlung von schädlichen Umwelteinwirkungen6
  
Zweiter Teil  
Vorschriften für besondere Immissionsarten und Anlagensicherheit  
  
Erster Abschnitt  
Luftreinhaltung  
  
Verbrennen im Freien7
(weggefallen)8
  
Zweiter Abschnitt  
Lärmbekämpfung  
  
Schutz der Nachtruhe9
Benutzung von Tongeräten10
Abbrennen von Feuerwerken oder Feuerwerkskörpern11
  
Dritter Abschnitt  
Schutz vor verschiedenen Immissionsarten  
  
Laufen lassen von Motoren11a
Halten von Tieren12
Anwendung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes13
  
Vierter Abschnitt  
Schutz vor sonstigen Gefahren  
  
Schutz vor sonstigen Gefahren13a
  
Dritter Teil  
Durchführung des Gesetzes  
  
Behörden14
Anordnungsbefugnis15
Überwachung16
  
Vierter Teil  
Straf- und Bußgeldvorschriften  
  
Ordnungswidrigkeiten17
Straftaten18
  
Fünfter Teil  
Schlussvorschriften  
  
Entschädigungspflicht bei Widerruf oder Rücknahme einer Genehmigung19
(hier nicht wiedergegeben)20
(hier nicht wiedergegeben)21
Inkrafttreten22


/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/LImschG,NW - Landes-Immissionsschutzgesetz/
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