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Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG)
Landesrecht Baden-Württemberg
Titel: Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG)
Normgeber: Baden-Württemberg
Amtliche Abkürzung: FischG
Gliederungs-Nr.: 793
Normtyp: Gesetz

Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG)

Vom 14. November 1979 (GBl. S. 466, 1980 S. 136)

Zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26)

Inhaltsübersicht (1) §§
  
Erster Abschnitt  
Allgemeine Vorschriften  
  
Geltungsbereich1
Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft1a
Staatsverträge2
  
Zweiter Abschnitt  
Fischereirecht  
  
Inhalt der Fischereirechte3
Inhaber des Fischereirechts4
Pflichten der Fischereiberechtigten4a
Fischereirechte bei Veränderungen der Gewässer5
Weitergeltung der bisherigen Fischereirechte6
Verzeichnis der Fischereirechte7
Übertragung von nicht beschränkten Fischereirechten, Vorkaufsrecht8
Übertragung von beschränkten Fischereirechten9
Vereinigung von Fischereirechten10
Aufhebung von beschränkten Fischereirechten11
Erlöschen von beschränkten Fischereirechten12
  
Dritter Abschnitt  
Ausübung des Fischereirechts  
  
Grundsatz13
Hegepflicht14
Fischfang auf überfluteten Grundstücken15
Uferbetretungsrecht, Zugang zum Gewässer16
Ausübung des Fischereirechts durch Dritte17
Pachtvertrag18
Anzeige von Pachtverträgen19
Erlöschen des Pachtvertrags20
Erlaubnisvertrag21
Fischereibezirk21a
  
Vierter Abschnitt  
(weggefallen) 22 - 30
  
Fünfter Abschnitt  
Fischereischein, Fischereiabgabe, Erlaubnisschein  
  
Fischereischein31
Jugendfischereischein32
Versagungsgründe33
(weggefallen)34
Zuständigkeit für die Erteilung der Fischereischeine und die Erhebung der Fischereiabgabe35
Fischereiabgabe36
Erlaubnisschein37
  
Sechster Abschnitt  
Schutz der Fischbestände  
  
Verbot schädigender Mittel38
Maßnahmen an Anlagen zur Wasserentnahme und an Triebwerken39
Fischwege40
Fischwege bei bestehenden Anlagen41
Sicherung des Fischwechsels42
Schonbezirke43
Schutz der Fischerei44
Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft44a
Mitführen von Fanggeräten und sonstiger Fangmittel45
Anzeige von Fischsterben46
(weggefallen)47
  
Siebter Abschnitt  
Fischereibehörden, Fischereibeiräte, Fischereiaufsicht  
  
Fischereibehörden48
Fischereibeiräte49
Fischereiaufsicht50
  
Achter Abschnitt  
Ordnungswidrigkeiten51
  
Neunter Abschnitt  
Übergangs- und Schlussvorschriften  
  
(weggefallen)52
(weggefallen)53
Verwaltungsvorschriften54
Änderung bestehender Vorschriften55
Aufhebung bestehender Vorschriften56
In-Kraft-Treten57
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Baden-Württemberg/FischG,BW - Fischereigesetz/
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