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Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
Bundesrecht
Titel: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: VOB/A
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Teil A

Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen

Vom 20. März 2006 (BAnz. Nr. 94a vom 18. Mai 2006)

Red. Anm.: Bekanntmachung der Novellierung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teile A und B) vom 31. Juli 2009 (BAnz. Nr. 155a vom 15. Oktober 2009):
"[...] Die VOB Teil A Ausgabe 2009 wird den Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen vom 20. März 2006 (BAnz. Nr. 94a vom 18. Mai 2006) ersetzen, und die VOB Teil B Ausgabe 2009 wird den Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen vom 4. September 2006 (BAnz. Nr. 196a vom 18. Oktober 2006) ersetzen.
Die Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 2 der VOB Teil A wird durch eine entsprechende Verweisung in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge für EU-Bauaufträge verbindlich vorgeschrieben. Die Änderung der Vergabeverordnung wird zurzeit von der Bundesregierung vorbereitet.
Die Abschnitte 3 und 4 der VOB Teil A Ausgabe 2006 sind nicht mehr anzuwenden. Die materiellen Vergaberegeln für die Sektorenauftraggeber sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und in der Sektorenverordnung (SektVO) vom 23. September 2009 (BGBl. I S. 3110) zu finden.
Die Regelungen des Abschnitts 1 der VOB Teil A gelten für Vergaben öffentlicher Auftraggeber bei Bauaufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 100 Absatz 1 GWB. Die Verpflichtung zur Anwendung des Abschnitts 1 der VOB/A und der Teile B und C der VOB ergibt sich aus der Bundeshaushaltsordnung, den Landeshaushalts- oder Gemeindehaushaltsordnungen.
Zur Wahrung der einheitlichen Geltung der Neufassung der VOB Teil A soll erst zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung der Vergabeverordnung auch die Anwendung des Abschnitts 1 der VOB Teil A vorgeschrieben werden.
Die Neufassung der VOB Teile A und B wird im Auftrag des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen vom Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) herausgegeben werden. Einzelheiten der Änderungen ergeben sich aus den anliegenden Hinweisen zur VOB Teile A und B Ausgabe 2009."

Bekanntmachung des Sofortpakets zur Anpassung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) an zwingende Änderungen durch neue EU-Vergaberechtrichtlinien (2004/17/EG und 2004/18/EG) und das ÖPP-Beschleunigungsgesetz

- VOB/A Ausgabe 2006 -

Das anliegende vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeitete Sofortpaket zur Anpassung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) an zwingende Änderungen durch neue EU-Vergaberechtrichtlinien (2004/17/EG und 2004/18/EG) und das ÖPP-Beschleunigungsgesetz - VOB/A Ausgabe 2006 - wird hiermit bekannt gegeben, ist aber von den öffentlichen Auftraggebern noch nicht anzuwenden.

Mit dem Sofortpaket werden die zwingenden Änderungen der EU-Richtlinie über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (Richtlinie 2004/18/EG der Kommission vom 31. März 2004, ABl. EU Nr. L 134/114 vom 30. April 2004) sowie der EU-Richtlinie zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Richtlinie 2004/17/EG, ABl. EU Nr. L 134/1 vom 30. April 2004) und das ÖPP-Beschleunigungsgesetz umgesetzt.

Weiterhin erfolgt die Öffnung der VOB/A für die Anerkennung des Nachweises auftragsunabhängiger Eignungskriterien mittels Eintragung in die Liste präqualifizierter Bauunternehmen.

Die VOB/A Ausgabe 2006 ersetzt den Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen vom 12. September 2002 (BAnz. Nr. 202a vom 29. Oktober 2002).

Die Anwendung der Vorschriften der Abschnitte 2 bis 4 der VOB/A wird durch eine entsprechende Verweisung in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge für EU-Bauaufträge verbindlich vorgeschrieben. Die Änderung der Vergabeverordnung wird zur Zeit von der Bundesregierung vorbereitet. (1)

Die Regelungen des Abschnitts 1 der VOB/A gelten für Vergaben öffentlicher Auftraggeber bei Bauaufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 100 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Verpflichtung zur Anwendung des Abschnitts 1 der VOB/A und der Teile B und C der VOB ergibt sich aus der Bundeshaushaltsordnung, den Landeshaushalts- oder Gemeindehaushaltsordnungen.

Zur Wahrung der einheitlichen Geltung der Neufassung der VOB/A soll erst zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderung der Vergabeverordnung auch die Anwendung des Abschnitts 1 der VOB/A vorgeschrieben werden. (1)

Die Neufassung der VOB/A wird im Auftrag des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen vom Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) als DIN 1960 herausgegeben werden.

Einzelheiten der Änderungen ergeben sich aus den anliegenden Hinweisen zur VOB/A Ausgabe 2006.

Inhaltsübersicht (2)Abschnitt
  
Abschnitt 1 
Basisparagraphen 
  
Bauleistungen 1
Grundsätze der Vergabe2
Arten der Vergabe3
Einheitliche Vergabe, Vergabe nach Losen 4
Leistungsvertrag, Stundenlohnvertrag, Selbstkostenerstattungsvertrag 5
Angebotsverfahren 6
Mitwirkung von Sachverständigen 7
Teilnehmer am Wettbewerb 8
Beschreibung der Leistung 9
Vergabeunterlagen 10
Ausführungsfristen 11
Vertragsstrafen und Beschleunigungsvergütungen 12
Verjährung der Mängelansprüche 13
Sicherheitsleistung 14
Änderung der Vergütung 15
Grundsätze der Ausschreibung und der Informationsübermittlung 16
Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen17
Angebotsfrist, Bewerbungsfrist 18
Zuschlags- und Bindefrist 19
Kosten20
Form und Inhalt der Angebote21
Eröffnungstermin22
Prüfung der Angebote23
Aufklärung des Angebotsinhalts24
Wertung der Angebote25
Aufhebung der Ausschreibung26
Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote27
Zuschlag28
Vertragsurkunde29
Vergabevermerk 30
Nachprüfungsstellen 31
Baukonzessionen 32
  
Anforderungen an die Geräte, die für den elektronischen Empfang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote verwendet werdenAnhang I
Technische SpezifikationenAnhang TS
  
Abschnitt 2 
Basisparagraphen mit zusätzlichen Bestimmungen nach der Richtlinie 2004/18/EG  
  
Bauleistungen 1
Verpflichtung zur Anwendung der a-Paragraphen 1a
Grundsätze der Vergabe2
Arten der Vergabe 3
Arten der Vergabe 3a
Einheitliche Vergabe, Vergabe nach Losen 4
Leistungsvertrag, Stundenlohnvertrag, Selbstkostenerstattungsvertrag 5
Angebotsverfahren 6
Mitwirkung von Sachverständigen 7
Teilnehmer am Wettbewerb 8
Teilnehmer am Wettbewerb 8a
Beschreibung der Leistung9
Vergabeunterlagen10
Vergabeunterlagen10a
Ausführungsfristen11
Vertragsstrafen und Beschleunigungsvergütungen 12
Verjährung der Mängelansprüche13
Sicherheitsleistung 14
Änderung der Vergütung15
Grundsätze der Ausschreibung und der Informationsübermittlung16
Anforderungen an Teilnahmeanträge16a
Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen17
Vorinformation, Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen17a
Angebotsfrist, Bewerbungsfrist18
Angebotsfrist, Bewerbungsfrist 18a
Zuschlags- und Bindefrist 19
Kosten20
Form und Inhalt der Angebote21
Form der Angebote21a
Eröffnungstermin22
Prüfung der Angebote23
Aufklärung des Angebotsinhalts24
Wertung der Angebote25
Wertung der Angebote25a
Aufhebung der Ausschreibung26
Mitteilung über den Verzicht auf die Vergabe26a
Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote27
Nicht berücksichtigte Bewerbungen27a
Zuschlag28
Bekanntmachung der Auftragserteilung28a
Vertragsurkunde29
Vergabevermerk 30
Vergabevermerk30a
Nachprüfungsstellen31
Nachprüfungsbehörden31a
Baukonzessionen 32
Baukonzessionen 32a
Melde- und Berichtspflichten33a
  
Anforderungen an die Geräte, die für den elektronischen Empfang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote verwendet werdenAnhang I
Technische SpezifikationenAnhang TS
  
Abschnitt 3 
Basisparagraphen mit zusätzlichen Bestimmungen nach der Richtlinie 2004/17/EG  
  
Bauleistungen 1
Verpflichtung zur Anwendung der b-Paragraphen 1a
Grundsätze der Vergabe2
Schutz der Vertraulichkeit2b
Arten der Vergabe 3
Arten der Vergabe 3b
Einheitliche Vergabe, Vergabe nach Losen 4
Leistungsvertrag, Stundenlohnvertrag, Selbstkostenerstattungsvertrag 5
Rahmenvereinbarung 5b
Angebotsverfahren 6
Mitwirkung von Sachverständigen 7
Teilnehmer am Wettbewerb 8
Teilnehmer am Wettbewerb 8b
Beschreibung der Leistung 9
Beschreibung der Leistung 9b
Vergabeunterlagen 10
Vergabeunterlagen 10b
Ausführungsfristen 11
Vertragsstrafen und Beschleunigungsvergütungen 12
Verjährung der Mängelansprüche 13
Sicherheitsleistung 14
Änderung der Vergütung 15
Grundsätze der Ausschreibung und der Informationsübermittlung 16
Anforderungen an Teilnahmeanträge 16b
Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen 17
Aufruf zum Wettbewerb 17b
Angebotsfrist, Bewerbungsfrist 18
Angebotsfrist, Bewerbungsfrist 18b
Zuschlags- und Bindefrist 19
Kosten20
Form und Inhalt der Angebote21
Form der Angebote21b
Eröffnungstermin22
Prüfung der Angebote23
Aufklärung des Angebotsinhalts24
Wertung der Angebote25
Wertung der Angebote25b
Aufhebung der Ausschreibung26
Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote27
Mitteilungspflichten27b
Zuschlag28
Bekanntmachung der Auftragserteilung28b
Vertragsurkunde29
Vergabevermerk 30
Nachprüfungsstellen 31
Nachprüfungsbehörden 31b
Baukonzessionen 32
Baukonzessionen 32b
Aufbewahrungs- und Berichtspflichten 33b
  
Anforderungen an die Geräte, die für den elektronischen Empfang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote verwendet werden Anhang I
Technische SpezifikationenAnhang TS
  
Abschnitt 4 
Vergabebestimmungen nach der Richtlinie 2004/17/EG (VOB/A-SKR) 
  
Bauleistungen, Geltungsbereich1 SKR
Diskriminierungsverbot, Schutz der Vertraulichkeit2 SKR
Arten der Vergabe3 SKR
Rahmenvereinbarung4 SKR
Teilnehmer am Wettbewerb5 SKR
Beschreibung der Leistung6 SKR
Vergabeunterlagen7 SKR
Informationsübermittlung, Vertraulichkeit der Teilnahmeanträge und Angebote8 SKR
Aufruf zum Wettbewerb9 SKR
Angebotsfrist, Bewerbungsfrist10 SKR
Wertung der Angebote11 SKR
Mitteilungspflichten12 SKR
Bekanntmachung der Auftragserteilung13 SKR
Aufbewahrungs- und Berichtspflichten14 SKR
Vergabekammer15 SKR
  
Anforderungen an die Geräte, die für den elektronischen Empfang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote verwendet werden Anhang I
Technische Spezifikationen Anhang TS
  
Anlage 
  
Hinweise für die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) Ausgabe 2006Anlage 1
(1) Red. Anm.:
Die Dritte Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung vom 23. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2334) ist nach ihrem Artikel 2 Absatz 1 am 1. November 2006 in Kraft getreten.
(2) Red. Anm.:
Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.


/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/VOB/A 2006 - Bauleistungsvergabe-Bestimmungen/
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