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Modelle zur Reform der Gemeindefinanzen

Beitrag Nr. 184274 vom 16.07.2010

Derzeit werden in der Gemeindefinanzkommission drei Modelle diskutiert, die entweder durch Abschaffung oder aber durch Änderungen bei der Gewerbesteuer die Gemeindefinanzen reformieren sollen.

Das sog. "Prüfmodell" sieht nach Angaben der Bundesregierung vor, die Gewerbesteuer einschließlich der Gewerbesteuerumlage und der Anrechnungsmöglichkeit der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer abzuschaffen. Die Gemeinden sollen stattdessen einen mit Hebesatzrecht ausgestatteten Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erhalten. Der Zuschlag soll dem aktuellen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer entsprechen (15 %). Die Einkommensteuer-Tarifeckwerte sollen im Gegenzug um 15 % sinken. Durch den Zuschlag bei der Körperschaftsteuer würde sich deren Steuersatz um 9,65 % auf 24,65 % erhöhen.

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat ein weiteres Modell eingebracht, in dem die Gewerbesteuer beibehalten, dafür aber der Kreis der Steuerpflichtigen um Freiberufler ergänzt werden soll. Nach diesen Plänen würde die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer um gezahlte Zinsen erweitert.

Das dritte Modell stammt nach Angaben der Bundesregierung von der Stiftung Marktwirtschaft und sieht die Abschaffung der Gewerbesteuer vor. Im Gegenzug hierzu sollen die Kommunen am Lohnsteueraufkommen beteiligt werden, außerdem ist die Einführung einer neuen kommunalen Unternehmensteuer mit Hebesatzrecht vorgesehen.

Es bleibt abzuwarten, ob eine Gemeindefinanzreform tatsächlich umgesetzt und welchem Modell in diesem Fall der Vorzug gegeben wird.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 249 vom 09.07.2010

Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Holger Höwel.


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