Abfindungsbrennereien sind Brennereien, die nicht zollamtlich verschlossen sind. In der Regel werden sie von der Landwirtschaft oder von Privatpersonen betrieben. In Abfindungsbrennereien darf aus genau festgelegten Rohstoffen nur eine bestimmte Menge an Branntwein im Betriebsjahr gewonnen werden. Grundlage für die Versteuerung ist eine Schätzung über die Ausbeute aus verschiedenen Rohstoffen. Die über der geschätzten Ausbeute liegende Mehrmenge ist steuerfrei.
Die Schätzung besagt, dass 100 Liter Kirschmaische 5 Liter reinen Alkohol ergeben. Die tatsächliche Ausbeute liegt allerdings bei 6 Litern. Die über 5 Liter liegende Mehrmenge (1 Liter) ist steuerfrei.
Stoffbesitzer nutzen (fremde) Abfindungsbrennereien, um das von ihnen selbstgewonnene Obst darin brennen zu lassen (bis zu einer Menge von 50 Litern Branntwein/Betriebsjahr).
Weitere Informationen: