Instandhaltungsarbeiten sind Wartungs- und Reparaturarbeiten, die der Erhaltung des bestimmungsgemäßen Zustandes der Anlage dienen. Darunter fallen regelmäßig wiederkehrende Arbeiten, die keinen großen bautechnischen Aufwand erfordern.
Instandhaltungsarbeiten sind genehmigungsfrei. Sie müssen daher von der Änderung, aber auch der Errichtung von baulichen Anlagen abgegrenzt werden, die genehmigungspflichtig sind.
Die Grenze zwischen Instandhaltung einerseits und der Änderung bzw. der Errichtung andererseits verläuft häufig fließend. Charakteristisch für die Instandhaltung ist, dass die ursprüngliche Identität der baulichen Anlage gewahrt bleibt. Es dürfen also nicht so viele oder so gewichtige Arbeiten vorgenommen werden, dass sie einem Umbau oder einem Neubau gleichkommen. Auch darf das statische Gefüge der baulichen Anlage nicht beeinflusst werden und es dürfen keine statischen Neuberechnungen erforderlich sein; dies deutet eher auf eine Änderungsmaßnahme hin.