Ein besonderer Service der Techniker Krankenkasse! Verschiedene Rechnungsmodule, die Ihnen die tägliche Arbeit erleichtern!
Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass die sich zum Jahreswechsel ergebenden Besonderheiten bei den Minijobs und in der Gleitzone im TK-Gehaltsrechner und im Gleitzonenrechner sowie in der Entscheidungshilfe über geringfügig entlohnte, kurzfristige oder studentische Beschäftigungen berücksichtigt sind.
Für die meisten Eingaben wird im Hintergrund automatisch entsprechend der aktuellen Rechtslage gerechnet. Bitte beachten Sie aber, dass sich für geringfügige Beschäftigungen ab 2013 grundsätzlich Rentenversicherungspflicht ergibt. D.h. im Eingabefeld Beitrag RV muss dort regelmäßig die "1" gewählt werden.
Um sich einen Überblick über die gesamten Änderungen zu verschaffen, möchten wir Sie an dieser Stelle auf das Buch Neues und das Sozialversicherungslexikon zu diesen Themenkreisen (Geringfügige Beschäftigungen, Gleitzone) verweisen.
Die Neuerungen bringen auch einige Übergangsregelungen mit sich. Diese werden ebenfalls durch die genannten Rechnungsmodule abgedeckt. Allerdings erfordert die korrekte Berechnung an einigen Stellen Vorüberlegungen bezüglich der Eingaben.
Zu diesem Zweck wurde im TK-Gehaltsrechner und im Gleitzonenrechner jeweils ein zusätzliches Feld "Übergangsregelung Gleitzone" eingefügt. Es ist voreingestellt auf "nein".
Dieses Feld wurde eingefügt, um die folgenden Übergangsfälle abbilden zu können:
Für Beschäftigte, die vor dem 1. Januar 2013 in der Gleitzone über 400,01 bis 450,00 EUR beschäftigt waren, soll die frühere Gleitzonenregelung bis zum 31. Dezember 2014 weiter gelten. Für Beschäftigte, die vor dem 1. Januar 2013 ein Arbeitsentgelt oberhalb der Gleitzone von 800,01 bis 850,00 EUR erzielten, soll es bei der Anwendung des bis dahin geltenden Rechts bleiben.
In diesen Fällen setzen Sie bitte: Übergangsregelung Gleitzone = ja.
Die Beschäftigten mit Entgelt zwischen 800,01 und 850,00 EUR können bis zum 31. Dezember 2014 die Anwendung der neuen Gleitzonenregelung wählen.
Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, setzen Sie bitte: Übergangsregelung Gleitzone = nein
Da dies die günstigere Regelung ist, ist diese grundsätzlich voreingestellt. Sie können aber optional noch auf die Anwendung der Gleitzone für die Rentenversicherung verzichten (Einstellung Gleitzone = 0).
Die Entscheidungshilfe wurde durch entsprechende Entscheidungsbäume ergänzt.
Der TK-Gehaltsrechner ist ein schnelles und bequemes Medium, Löhne und Gehälter zu berechnen. Innerhalb einer Maske können alle für die Lohn- bzw. Gehaltsberechnung relevanten Daten verwaltet werden. Der TK-Gehaltsrechner-Dialog öffnet sich automatisch bei Programmstart. Für eine Neuberechnung können Sie über den Button Bruttolohn, den Stundenlohn, die Be- und Abzüge, den Freibetrag, den Hinzurechnungsbetrag und den Nettowunsch initialisieren. Das Ergebnis der Lohn- bzw. Gehaltsberechnung kann über den Druckbutton ausgedruckt werden.
Bitte geben Sie auch Ihr Geburtsdatum ein, damit auch der Pflegeversicherungsbeitrag richtig berechnet werden kann.
TK-Gehaltsrechner - ein besonderer Service der Techniker Krankenkasse!
Zum Programmstart klicken Sie bitte auf den folgenden Link:
Mit diesem Rechner können Sie prüfen, ob Ihr Unternehmen verpflichtet ist am U1-Verfahren teilzunehmen. Falls ja, ermittelt es Ihnen den optimalen Erstattungssatz. Außerdem erhalten Sie weitere interessante Informationen zum Thema.
Um den Umlagerechner zu starten, nutzen Sie bitte den folgenden Link:
Bei den sogenannten Midi-Jobs mit einem Arbeitsentgelt zwischen 450,01 EUR und 850,00 EUR (Gleitzone) haben Arbeitnehmer lediglich einen reduzierten Arbeitnehmer-Beitragsanteil zu zahlen. Der Arbeitgeberbeitrag bleibt dabei unverändert. Zu diesem Zweck wird bei der Beitragsberechnung von einem fiktiv ermittelten Arbeitsentgelt ausgegangen. Voraussetzung für die Anwendung der Gleitzonenregelung ist stets, dass der Arbeitnehmer in der Beschäftigung versicherungspflichtig ist und ein Arbeitsentgelt von insgesamt regelmäßig 450,01 EUR bis 850,00 EUR erhält.
Ein Programm zur Umrechnung des tatsächlichen Entgelts auf das beitragspflichtige Entgelt finden Sie unter dem folgenden Link:
Mit den aktuellen Entscheidungshilfen können Sie leichter beurteilen, ob Ihre Arbeitnehmer eine nur geringfügig entlohnte oder eine kurzfristige Beschäftigung ausüben oder feststellen, wie die Beschäftigung eines Studenten einzuordnen ist.
Zum Programmstart klicken Sie bitte auf den folgenden Link: .
Der Fristenrechner ermöglicht es Ihnen, Fristen, die sich aus den folgenden Gesetzen ergeben, zu berechnen:
nach dem Mutterschutzgesetz,
nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz
sowie nach dem BGB.
So sind Sie immer auf dem Laufenden, wann eine Arbeitnehmerin z.B. in Mutterschutz geht, wie lange Sie im Krankheitsfall eines Arbeitnehmers Entgeltfortzahlung leisten müssen und wann z.B. allgemeine Verjährungsfristen ablaufen.
Zum Programmstart klicken Sie bitte auf den folgenden Link:
Antworten auf spezielle Fragen wie zur Altersteilzeit oder zur Beschäftigung im Ausland haben wir für Sie kompakt in Form von Beratungsblättern zusammengestellt. Auch Detailwissen zur Beschäftigung von Rentnern, von Praktikanten oder Studenten und zur Entgeltfortzahlung sind kostenlos erhältlich. Sämtliche Themen können direkt herunter geladen werden. Über den folgenden Link kommen Sie direkt auf die Downloadseite: Beratungsblätter
Die für Ihr Personalbüro wichtigsten Formulare und Anträge finden Sie bequem zum Download oder Ausfüllen unter folgendem Link, der Sie direkt auf die Downloadseite führt: Formulare und Anträge