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Außenversicherung

Erweiterung des örtlichen Geltungsbereiches in Versicherungszweigen, die im Normalfall nur stationäre Risiken decken. Bei der Außenversicherung sind zwei Formen zu unterscheiden:

  • Die abhängige Außenversicherung versichert Sachen bei vorübergehender Entfernung unter drei Monaten vom Versicherungsort überall dort, wo sie sich gerade befinden. Die Außenversicherung gilt weltweit. Ein typisches Beispiel ist Hausrat, der in den Campingurlaub mitgenommen wird. Die Entschädigung in der abhängigen Außenversicherung ist in der Regel jedoch auf 10 % der Versicherungssumme, aber maximal 10.000 EUR begrenzt.

  • Die selbstständige Außenversicherung versichert dagegen Sachen, die sich ständig außerhalb des im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsortes befinden. Diese Form der Außenversicherung wird in der Regel von der Gesellschaft und vom Versicherungsnehmer gesondert ausgehandelt.


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