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Ja, geben Sie einfach die Begriffe nacheinander ein und klicken Sie dann auf "Suche starten". Alle eingegebenen Begriffe müssen dann in den Ergebnissen enthalten sein.
Schaden person
Gebührenanteil Gerichtsvollzieher
Abfindung Kündigung
Nein, die Groß- und Kleinschreibung spielt bei der Suche keine Rolle. Die Suche nach "Schaden" bringt z.B. die gleichen Ergebnisse wie die Suche nach "schaden".
Geben Sie die Bezeichnung oder die Abkürzung der jeweiligen Vorschrift ein.
Gemeindeordnung
KStG
Grundgesetz
Bgb
ESTG
Sgb 5
Geben Sie den Namen der Vorschrift und dahinter den oder die Suchbegriffe ein.
ZPO Gerichtsstand
grundgesetz person
BGB Schaden
ESTG steuer*
Geben Sie dazu die entsprechende Nummer des Paragraphen gefolgt von der Abkürzung oder Bezeichnung ein (Ordnungszeichen ist optional).
§ 33 GG
§ 823 ff. bgb
22 zpo
§ 3 gemeindeordnung
§ 10 - 20 bgb
Geben Sie die entsprechende Nummer des Paragraphen gefolgt von der Abkürzung oder Bezeichnung ein (Ordnungszeichen ist optional). Im Suchergebnis finden Sie den gewünschten Kommentar in der Regel direkt unter dem darüber angezeigten Paragraphen.
§ 33 GG
§ 823 bgb
22 zpo
§ 3 gemeindeordnung
Beispiel für eine Suche nach "Art. 5 GG":
Geben Sie dazu den Begriff ein und setzen Sie direkt hinter den Begriff ein *.
Schaden*
Mutterschutz*
Abgaben Steuer*
estg absetz*
Geben Sie dazu die Begriffe in der Reihenfolge ein, wie Sie sie suchen möchten, und setzen Sie diese dann in Anführungszeichen. Die eingegebenen Begriffe müssen dann in den Ergebnissen in genau der angegebenen Reihenfolge enthalten sein.
"in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen"
"die Lehrer an öffentlichen Schulen"
"französischen Rechts"
Setzen Sie dazu direkt vor dem Begriff ein Minuszeichen. Es wird jeweils nur der dem Minuszeichen unmittelbar folgende Begriff negiert.
Steuer -Absetzbarkeit
Verein -Austritt
Haus -wohnung
Bitte beachten Sie, dass der erste eingegebene Begriff nicht negiert werden kann.
Setzen Sie zwischen die verschiedenen Begriffe ein ODER. Geben Sie gegebenfalls zusätzlich Klammern ein.
Mutter ODER Vater
Schwangerschaft ODER Mutterschaft ODER Vaterschaft
(Haus ODER Wohnung) Steuer
+Steuer +(+Haus ODER +Wohnung)
Links neben dem Suchergbenis werden Ihnen verschiedene Kategorien für die weitere Eingrenzung Ihres Suchergebnisses angeboten.
Durch einen einfachen Klick auf eine dieser Kategorien können Sie Ihr Suchergebnis entsprechend der gewählten Kategorie einschränken. In manchen Kategorien gibt es Unterkategorien, etwa in der Kategorie "Rechtsvorschriften". Auch Unterkategorien können weitere Unterkategorien aufweisen.
Bei einer Eingrenzung auf das Landesrecht Nordrhein-Westfalen beispielsweise sieht die Ansicht wie folgt aus:
Die Einschränkung nach Sachgebieten lässt sich mit der Einschränkung nach Dokumenttyp kombinieren.
Über den Link "aufheben" können Sie die vorgenommene Einschränkung jederzeit wieder entfernen.Sie können Datumsangaben in sehr vielen verschiedenen Formaten eingeben. LEXsoft erkennt diese Datumsformate in der Regel automatisch.
1999
28. Februar 2000
18. Dez. 2003
01.12.2008
In der Inhaltsübersicht finden Sie eine strukturierte Darstellung des gesamten Inhalts der ausgewählten Bibliothek. Diese Funktion stellt neben der Suche einen weiteren Zugang zum Inhalt der Bibliothek dar. Die Gliederung besteht aus Ordnern und Dokumenten.
Die Ordner sind hierarchisch gegliedert (Baumstruktur). Wenn Sie einen Ordner anklicken, wird sein Inhalt darunter aufgelistet. Weiter oben finden Sie den Eintrag, der dem aktuellen Ordner in der Baumstruktur übergeordnet ist. Durch einen Klick darauf gelangen Sie in die nächsthöhere Ebene der Inhaltsübersicht.
Um einen Unterordner zu öffnen und ihn zum aktiven Ordner zu machen, klicken Sie ihn bitte einfach an.
Sie können ein Dokument entweder über die Inhaltsübersicht oder über ein Suchergebnis öffnen. LEXsoft stellt Ihnen eine Reihe von Werkzeugen zur Verfügung, um mit den Inhalten der Bibliothek weiterführend zu arbeiten.
Wenn Sie sich ein Dokument aus der Trefferliste heraus anzeigen lassen, werden alle verwendeten Suchbegriffe sowie eventuelle Beugeformen farblich hervorgehoben ("Highlighting").
Unter vielen Dokumenten befindet sich ein Link namens "Zitierungen dieses Dokumentes anzeigen". Es handelt sich hierbei um eine Umkehrung der bekannten Verlinkung. Wenn Sie diese Funktion anwählen, zeigt LEXsoft Ihnen eine Auflistung aller Dokumente, die einen Link auf das aktuell geöffnete Dokument enthalten. Auf diese Weise ermöglicht LEXsoft Ihnen, weitere Dokumente zu finden, die mit dem aktiven in einem engen thematischen Zusammenhang stehen.
LEXsoft bietet Ihnen eine Reihe von Möglichkeiten, von dem aktuell aufgerufenen Dokument zu anderen, verwandten Dokumenten zu navigieren. So wird Ihnen beispielsweise im linken Bildschirmbereich angezeigt, in welchem Kontext das geöffnete Dokument in der Bibliothek eingeordnet ist. Sie sehen hier einen Ausschnitt aus der Baumstruktur. Wechseln Sie bitte in die Inhaltsübersicht, wenn Sie mit dieser Baumstruktur arbeiten möchten.
Bei Rechtsvorschriften wird Ihnen an dieser Stelle zusätzlich ein Link angeboten, um zum Anfang bzw. Ende der vollständigen Rechtsvorschrift zu gelangen.
Unterhalb dieser Kontextanzeige sehen Sie eine Auflistung der zuletzt aufgerufenen Dokumente. Sie können diese bequem per Klick ein zweites Mal aufrufen.
Für Rechtsvorschriften steht Ihnen oberhalb des Dokumententextes eine weitere Navigationsmöglichkeit zur Verfügung. Mit Ihrer Hilfe können Sie durch eine Rechtsvorschrift blättern. Aufgerufen wird jeweils die Einzelvorschrift, die auf die gerade aktive folgt bzw. diejenige, die ihr vorausgeht.
Mit der Anwahl des Button "Drucken" wird eine Druckvorschau geöffnet, in der Sie einen ersten Eindruck davon erhalten, wie die gedruckten Inhalte aussehen werden. Außerdem öffnet sich die Druckdialogoberfläche Ihres Browsers. Hier stehen Ihnen die gewohnten Einstellungen zum Druck von Dokumenten zur Verfügung. Bestätigen Sie den Dialog mit "OK" oder "Drucken", so wird der ausgewählte Inhalt ausgedruckt.
Hinweis:
Sollte JavaScript in Ihrem Browser deaktiviert sein, so erscheint bei Anklicken des Button
"Drucken" nur die Druckvorschau, nicht jedoch auch der oben beschriebene Druckdialog.
Nun können Sie über das Menü Ihres Browserfensters zum Druckdialog gelangen. Klicken Sie dazu
auf "Datei" und in dem nun erscheinenden Untermenü auf "Drucken".
Hier stehen Ihnen die gewohnten Einstellungen zum Druck von Dokumenten zur Verfügung. Bestätigen
Sie den Dialog mit "OK" oder "Drucken", wird der ausgewählte Inhalt
ausgedruckt.
Über die Druckliste
haben Sie die Möglichkeit, eine Liste von Dokumenten dauerhaft anzulegen. Sie können Dokumente zu dieser Liste hinzufügen und auch wieder löschen.
Mit der Auswahl des Buttons "zur Druckliste hinzufügen" wird das aktuell dargestellte Dokument an Ihre Druckliste angehängt.
Handelt es sich bei dem aktuell geöffneten Dokument um eine Rechtsvorschrift, können Sie zudem die gesamte Rechtsvorschrift inklusive des Titel, Fassung, Einleitung-Dokumentes und sämtlicher Einzelvorschriften zur Druckliste hinzufügen (Schaltfläche "Gesamte Vorschrift zur Druckliste hinzufügen").
Nach Öffnen der Druckliste werden Ihnen alle enthaltenen Dokumente angezeigt. Sollten sich die in der Druckliste enthaltenen Dokumente auf mehrere Seiten verteilen, nutzen Sie bitte die Navigationsleiste ("Drucklistenseiten").
Einzelne Dokumente können Sie durch einen Klick auf das "X" vor der Dokumentbezeichnung aus der Druckliste löschen.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, über den entsprechenden Menüeintrag die gesamte Druckliste zu leeren.
Wenn Sie der Druckliste alle Inhalte, die Sie drucken möchten, hinzugefügt haben, können Sie LEXsoft über das gleiche Menü anweisen, eine der beiden möglichen Druckvorschauen zu öffnen. Dabei fasst das Programm sämtliche Dokumente der Druckliste im Volltext zusammen. Die Dokumente werden zudem für den Druck optimiert, d. h. Farben werden in Grautöne geändert und Links deaktiviert. Bei der ersten Möglichkeit erscheinen die Dokumente aneinandergereiht, bei der zweiten Möglichkeit wird jedes Dokument auf einer separaten Seite gedruckt. Wenn Ihnen die Druckvorschau zusagt, können Sie den Druckauftrag wie gewohnt erteilen.
Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, die Druckliste per E-Mail zu versenden.
Haben Sie eine Frage oder benötigen Sie Unterstützung bei einem Problem, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice.
Telefon: 0 18 05 / 53 97 99 (14 ct/min)
Telefax: 0 18 05 / 53 97 10 (14 ct/min)
E-Mail: service-wkdis@wolterskluwer.de
Verbesserungsvorschläge oder sonstige Anregungen zu LEXsoft können Sie uns über dieses Formular oder per E-Mail an die Adresse service-wkdis@wolterskluwer.de mitteilen.
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