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- Art. 62 BayHO, Kassenverstärkungsrücklage anzeigen
- Art. 63 BayHO, Erwerb und Veräußerung von Vermögensgegenständen anzeigen
- Art. 64 BayHO, Grundstücke anzeigen
- Art. 65 BayHO, Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen anzeigen
- Art. 66 BayHO, Unterrichtung des Obersten Rechnungshofs bei Mehrheitsbeteilig... anzeigen
- Art. 67 BayHO, Prüfungsrecht durch Vereinbarung anzeigen
- Art. 68 BayHO, Zuständigkeitsregelungen anzeigen
- Art. 69 BayHO, Unterrichtung des Obersten Rechnungshofs bei Beteiligungen anzeigen
- Art. 70 BayHO, Zahlungen anzeigen
- Art. 71 BayHO, Buchführung anzeigen
- Art. 72 BayHO, Buchung nach Haushaltsjahren anzeigen
- Art. 73 BayHO, Vermögensnachweis anzeigen
- Art. 74 BayHO, Buchführung bei Staatsbetrieben anzeigen
- Art. 75 BayHO, Belegpflicht anzeigen
- Art. 76 BayHO, Abschluss der Bücher anzeigen
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