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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/AO - Abgabenordnung/§§ 78 - 133, Dritter Teil - Allgemeine Verfahrensvorschriften/§§ 78 - 117e, Erster Abschnitt - Verfahrensgrundsätze/§§ 111 - 117e, 5. Unterabschnitt - Rechts- und Amtshilfe/
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§ 113 AO
Abgabenordnung (AO)
Abgabenordnung (AO)
Bundesrecht
Erster Abschnitt – Verfahrensgrundsätze → 5. Unterabschnitt – Rechts- und Amtshilfe
§ 113 AO – Auswahl der Behörde
Kommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, so soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweigs ersucht werden, dem die ersuchende Finanzbehörde angehört.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/AO - Abgabenordnung/§§ 78 - 133, Dritter Teil - Allgemeine Verfahrensvorschriften/§§ 78 - 117e, Erster Abschnitt - Verfahrensgrundsätze/§§ 111 - 117e, 5. Unterabschnitt - Rechts- und Amtshilfe/
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