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Veröffentlichung des Präsidenten des Hessischen Landtags über die Beträge der Entschädigungen der Abgeordneten und von Leistungen nach dem Hessischen Abgeordnetengesetz zum 1. Juli 2015 
Landesrecht Hessen
Titel: Veröffentlichung des Präsidenten des Hessischen Landtags über die Beträge der Entschädigungen der Abgeordneten und von Leistungen nach dem Hessischen Abgeordnetengesetz zum 1. Juli 2015 
Normgeber: Hessen
Redaktionelle Abkürzung: HessAbgG-Ent2015,HE
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
gilt ab: 01.07.2015
Normtyp: Verwaltungsvorschrift
gilt bis: [keine Angabe]
Fundstelle: GVBl. 2015 S. 259 vom 08.07.2015
Ressort: [keine Angabe]

Veröffentlichung des Präsidenten des Hessischen Landtags über die Beträge der Entschädigungen der Abgeordneten und von Leistungen nach dem Hessischen Abgeordnetengesetz zum 1. Juli 2015 *)

Vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 259)

Aufgrund von § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 Satz 6 des Hessischen Abgeordnetengesetzes (HessAbgG) vom 18. Oktober 1989 (GVBl. I S. 261), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2014 (GVBl. S. 138), wird Folgendes veröffentlicht:

*)

Zu FFN 12-11



/Gesetze des Bundes und der Länder/Hessen/HessAbgG-Ent2015,HE - Hessisches Abgeordnetengesetz-Entschädigungen 2015/
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