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Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BeamtStG
Gliederungs-Nr.: 2030-1-9
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern
(Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)

Vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 389)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht §§
  
Abschnitt 1  
Allgemeine Vorschriften  
  
Geltungsbereich1
Dienstherrnfähigkeit2
  
Abschnitt 2  
Beamtenverhältnis  
  
Beamtenverhältnis3
Arten des Beamtenverhältnisses4
Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte5
Beamtenverhältnis auf Zeit6
Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses7
Ernennung8
Kriterien der Ernennung9
Voraussetzung der Ernennung auf Lebenszeit10
Nichtigkeit der Ernennung11
Rücknahme der Ernennung12
  
Abschnitt 3  
Länderübergreifender Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung  
  
Grundsatz13
Abordnung14
Versetzung15
Umbildung einer Körperschaft16
Rechtsfolgen der Umbildung17
Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten18
Rechtsstellung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger19
  
Abschnitt 4  
Zuweisung einer Tätigkeit bei anderen Einrichtungen  
  
Zuweisung20
  
Abschnitt 5  
Beendigung des Beamtenverhältnisses  
  
Beendigungsgründe 21
Entlassung kraft Gesetzes22
Entlassung durch Verwaltungsakt23
Verlust der Beamtenrechte24
Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze25
Dienstunfähigkeit26
Begrenzte Dienstfähigkeit27
Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe28
Wiederherstellung der Dienstfähigkeit29
Einstweiliger Ruhestand30
Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Behörden31
Wartezeit32
  
Abschnitt 6  
Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis  
  
Grundpflichten33
Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten und Erscheinungsbild34
Folgepflicht35
Verantwortung für die Rechtmäßigkeit36
Verschwiegenheitspflicht37
Diensteid38
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte39
Nebentätigkeit40
Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses41
Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen42
Teilzeitbeschäftigung43
Erholungsurlaub44
Fürsorge45
Mutterschutz und Elternzeit46
Nichterfüllung von Pflichten47
Pflicht zum Schadensersatz48
Übermittlungen bei Strafverfahren49
Personalakte50
Personalvertretung51
Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden52
Beteiligung der Spitzenorganisationen53
  
Abschnitt 7  
Rechtsweg  
  
Verwaltungsrechtsweg54
  
Abschnitt 8  
Spannungs- und Verteidigungsfall  
  
Anwendungsbereich55
Dienstleistung im Verteidigungsfall56
Aufschub der Entlassung und des Ruhestands57
Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten58
Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und Mehrarbeit59
  
Abschnitt 9  
Sonderregelungen für Verwendungen im Ausland  
  
Verwendungen im Ausland60
  
Abschnitt 10  
Sonderregelungen für wissenschaftliches Hochschulpersonal  
  
Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer61
  
Abschnitt 11  
Schlussvorschriften  
  
Folgeänderungen62
Inkrafttreten, Außerkrafttreten63


/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/BeamtStG - Beamtenstatusgesetz/
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