Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/HWG - Heilmittelwerbegesetz/
Dokument
§ 16 HWG
Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz - HWG)
Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz - HWG)
Bundesrecht
§ 16 HWG
Werbematerial und sonstige Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach § 14 oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 15 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches und § 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind anzuwenden.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/HWG - Heilmittelwerbegesetz/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=139359,19
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=139359,19
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.