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Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
Bundesrecht
Titel: Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: VStGB
Gliederungs-Nr.: 453-21
Normtyp: Gesetz

Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)

Vom 26. Juni 2002 (BGBl. I S. 2254) (1)

Geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3150)

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Teil 1  
Allgemeine Regelungen  
  
Anwendungsbereich1
Anwendung des allgemeinen Rechts2
Handeln auf Befehl oder Anordnung3
Verantwortlichkeit militärischer Befehlshaber und anderer Vorgesetzter4
Unverjährbarkeit5
  
Teil 2  
Straftaten gegen das Völkerrecht  
  
Abschnitt 1  
Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit  
  
Völkermord6
Verbrechen gegen die Menschlichkeit7
  
Abschnitt 2  
Kriegsverbrechen  
  
Kriegsverbrechen gegen Personen8
Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte9
Kriegsverbrechen gegen humanitäre Operationen und Embleme10
Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung11
Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Mittel der Kriegsführung12
  
Abschnitt 3  
Verbrechen der Aggression  
  
Verbrechen der Aggression13
  
Abschnitt 4  
Sonstige Straftaten  
  
Verletzung der Aufsichtspflicht14
Unterlassen der Meldung einer Straftat15
  
Anlagen  
  
(zu § 8 Abs. 6 Nr. 1) Anlage
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Einführung des Völkerstrafgesetzbuches vom 26. Juni 2002 (BGBl. I S. 2254).



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/VStGB - Völkerstrafgesetzbuch/
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