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Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/ArbSchG - Arbeitsschutzgesetz/
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Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)
Bundesrecht
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
(Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)
Vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) (1)
Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 31. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 140)
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Erster Abschnitt | |
Allgemeine Vorschriften | |
Zielsetzung und Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Zweiter Abschnitt | |
Pflichten des Arbeitgebers | |
Grundpflichten des Arbeitgebers | 3 |
Allgemeine Grundsätze | 4 |
Beurteilung der Arbeitsbedingungen | 5 |
Dokumentation | 6 |
Übertragung von Aufgaben | 7 |
Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber | 8 |
Besondere Gefahren | 9 |
Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen | 10 |
Arbeitsmedizinische Vorsorge | 11 |
Unterweisung | 12 |
Verantwortliche Personen | 13 |
Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes | 14 |
Dritter Abschnitt | |
Pflichten und Rechte der Beschäftigten | |
Pflichten der Beschäftigten | 15 |
Besondere Unterstützungspflichten | 16 |
Rechte der Beschäftigten | 17 |
Vierter Abschnitt | |
Verordnungsermächtigungen | |
Verordnungsermächtigungen | 18 |
Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und zwischenstaatliche Vereinbarungen | 19 |
Regelungen für den öffentlichen Dienst | 20 |
Fünfter Abschnitt | |
Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie | |
Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie | 20a |
Nationale Arbeitsschutzkonferenz | 20b |
Sechster Abschnitt | |
Schlussvorschriften | |
Zuständige Behörden; Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung | 21 |
Befugnisse der zuständigen Behörden | 22 |
Betriebliche Daten; Zusammenarbeit mit anderen Behörden; Jahresbericht, Bundesfachstelle | 23 |
Ermächtigung zum Erlass von allgemeinen Verwaltungsvorschriften | 24 |
Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit | 24a |
Bußgeldvorschriften | 25 |
Strafvorschriften | 26 |
(1) Red. Anm.:
Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246)
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/ArbSchG - Arbeitsschutzgesetz/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=2930426,1
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