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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/PflBG - Pflegeberufegesetz/§§ 5 - 36, Teil 2 - Berufliche Ausbildung in der Pflege/§§ 16 - 25, Abschnitt 2 - Ausbildungsverhältnis/
Dokument
§ 25 PflBG
Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz - PflBG)
Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz - PflBG)
Bundesrecht
Teil 2 – Berufliche Ausbildung in der Pflege → Abschnitt 2 – Ausbildungsverhältnis
§ 25 PflBG – Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitts
Die §§ 16 bis 24 finden keine Anwendung auf Auszubildende, die Diakonissen, Diakonieschwestern oder Mitglieder geistlicher Gemeinschaften sind.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/PflBG - Pflegeberufegesetz/§§ 5 - 36, Teil 2 - Berufliche Ausbildung in der Pflege/§§ 16 - 25, Abschnitt 2 - Ausbildungsverhältnis/
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