Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/FreizügG/EU - Freizügigkeitsgesetz/EU/
Dokument
§ 12 FreizügG/EU
Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU)
Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU)
Bundesrecht
§ 12 FreizügG/EU – Staatsangehörige der EWR-Staaten
Die nach diesem Gesetz für Unionsbürger, Familienangehörige von Unionsbürgern und nahestehende Personen von Unionsbürgern geltenden Regelungen finden jeweils auch für Staatsangehörige der EWR-Staaten, die nicht Unionsbürger sind, und für ihre Familienangehörigen und ihre nahestehenden Personen Anwendung.
Zu § 12: Neugefasst durch G vom 12. 11. 2020 (BGBl I S. 2416).
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/FreizügG/EU - Freizügigkeitsgesetz/EU/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=369766,13
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=369766,13
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.