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Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Hochschulzulassung und das Anmeldeverfahren an den staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg (HZVO - Hochschulzulassungsverordnung)
Landesrecht Baden-Württemberg
Titel: Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Hochschulzulassung und das Anmeldeverfahren an den staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg (HZVO - Hochschulzulassungsverordnung)
Normgeber: Baden-Württemberg
Amtliche Abkürzung: HZVO
Gliederungs-Nr.: 2234-2
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Hochschulzulassung und das Anmeldeverfahren an den staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg
(HZVO - Hochschulzulassungsverordnung)

Vom 2. Dezember 2019 (GBl. S. 489)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. Juni 2023 (GBl. S. 253)

Auf Grund von § 2a Absatz 9, § 2b Satz 10, §§ 11 und 13 des Hochschulzulassungsgesetzes (HZG) in der Fassung vom 15. September 2005 (GBl. S. 629), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Oktober 2019 (GBl. S. 405) geändert worden ist, in Verbindung mit den Artikeln 12 und 18 Absätze 2 und 3 des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung vom 21. März 2019, 27. März 2019 und 4. April 2019 (Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Oktober 2019 GBl. S. 405) wird nach Anhörung der Hochschulen und hinsichtlich § 26 sowie Anlagen 2 und 3 im Einvernehmen mit dem Kultusministerium verordnet:

Inhaltsübersicht §§
  
TEIL 1  
Allgemeine Vorschriften  
  
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Aufgaben und zuständige Stellen3
  
TEIL 2  
Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen  
  
Abschnitt 1  
Dialogorientiertes Serviceverfahren  
  
Registrierung bei der Stiftung und Kommunikation4
Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren5
  
ABSCHNITT 2  
Vergabe von Studienplätzen für das erste Fachsemester  
  
Unterabschnitt 1  
Studienplatzvergabe im Zentralen Vergabeverfahren  
  
Form und Frist des Zulassungsantrags6
Beteiligung am Zentralen Vergabeverfahren7
Quoten8
Ablauf des Zentralen Vergabeverfahrens9
Auswahl nach Härtegesichtspunkten10
Besonderer öffentlicher Bedarf11
Auswahl für ein Zweitstudium12
Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Abiturbestenquote (Artikel 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Staatsvertrags)13
Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der zusätzlichen Eignungsquote (Artikel 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Staatsvertrags und § 2a HZG)14
Ergänzende Vorschriften zur Auswahl im Auswahlverfahren der Hochschulen (Artikel 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Staatsvertrags und § 2a HZG)15
Ergänzende Vorschriften zur Berücksichtigung eines Dienstes und des Loses bei Ranggleichheit16
Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs (Vorwegzulassung)17
Teilstudienplätze18
  
Unterabschnitt 2  
Studienplatzvergabe im Örtlichen Vergabeverfahren  
  
Inanspruchnahme von Serviceleistungen der Stiftung19
Form und Frist des Zulassungsantrags20
Beteiligung am Örtlichen Vergabeverfahren21
Quoten22
Ablauf des Örtlichen Vergabeverfahrens23
Auswahl nach Härtegesichtspunkten24
Auswahl für ein Zweitstudium25
Ergänzende Vorschriften zur Berücksichtigung und Berechnung des Ergebnisses der Hochschulzugangsberechtigung in den Quoten nach § 6 Absätze 1 und 2 HZG26
Ergänzende Vorschriften zur Berücksichtigung und Berechnung der Wartezeit in der Quote nach § 6 Absatz 1 Satz 4 Nummer 2 HZG27
Ergänzende Vorschriften zum Auswahlverfahren nach § 6 Absatz 2 HZG28
Ergänzende Vorschriften zur Berücksichtigung eines Dienstes und des Loses bei Ranggleichheit29
Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs (Vorwegzulassung)30
  
Unterabschnitt 3  
Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen, die nicht Deutschen gleichgestellt sind  
  
Ergänzende Vorschriften zur Zulassung von ausländischen und staatenlosen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern nach §§ 2b und 6 Absatz 1 Satz 11 HZG31
  
ABSCHNITT 3  
Studienplatzvergabe und Auswahl in grundständigen Studiengängen für höhere Fachsemester  
  
Ergänzende Vorschriften zur Zulassung zu höheren Fachsemestern nach § 7 HZG32
  
TEIL 3  
Vergabe der Studienplätze in zulassungsbeschränkten nicht-grundständigen Studiengängen  
  
Ergänzende Vorschriften zur Vergabe der Studienplätze in Aufbau- und Masterstudiengängen für das erste und für höhere Fachsemester33
  
TEIL 4  
Anmeldeverfahren in zulassungsfreien Studiengängen im Dialogorientierten Serviceverfahren  
  
Anmeldeverfahren34
  
TEIL 5  
Sonstige Verfahrensvorschriften  
  
Abschluss des Verfahrens, Losverfahren35
Bescheide36
Zulassung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen37
  
TEIL 6  
Übergangsvorschriften, Schlussbestimmungen  
  
(weggefallen)38
Inkrafttreten39
  
Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein ZweitstudiumAnlage 1
Ermittlung der DurchschnittsnoteAnlage 2
Ermittlung der Punktzahl der HochschulzugangsberechtigungAnlage 3
Ermittlung des ProzentrangsAnlage 4
Auslandsorientierte Studiengänge nach § 6a HZGAnlage 5


/Gesetze des Bundes und der Länder/Baden-Württemberg/HZVO,BW - Hochschulzulassungsverordnung/
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