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/Gesetze des Bundes und der Länder/Hessen/HG 2012,HE - Haushaltsgesetz 2012/
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§ 16 HG 2012
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2012 (Haushaltsgesetz 2012)
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2012 (Haushaltsgesetz 2012)
Landesrecht Hessen
§ 16 HG 2012 – Entschuldung konsolidierungsbedürftiger Gemeinden und Gemeindeverbände
Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, im Haushaltsjahr 2012 zur Entschuldung konsolidierungsbedürftiger Gemeinden und Gemeindeverbände Verpflichtungen bis zur Höhe von drei Milliarden Euro zuzüglich Zinsen einzugehen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Hessen/HG 2012,HE - Haushaltsgesetz 2012/
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