Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument


Abschnitt 3.PfändFGrBek 19
Bekanntmachung zu den §§ 850c und 850f der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2019)
Bundesrecht
Titel: Bekanntmachung zu den §§ 850c und 850f der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2019)
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: PfändFGrBek 19
Gliederungs-Nr.: 310-4-10-9
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 3.PfändFGrBek 19

Die ab 1. Juli 2019 geltenden Pfändungsfreibeträge ergeben sich im Übrigen aus den als Anhang abgedruckten Tabellen.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/PfändFGrBek 19 - Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2019/
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.