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§ 141f AFG
Arbeitsförderungsgesetz (AFG)
Bundesrecht

Vierter Abschnitt – Leistungen bei Arbeitslosigkeit und bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers → Dritter Unterabschnitt – (weggefallen)

Titel: Arbeitsförderungsgesetz (AFG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: AFG
Gliederungs-Nr.: 810-1
Normtyp: Gesetz

§ 141f AFG

(weggefallen)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/AFG - ArbeitsförderungsG/§§ 100 - 141n, Vierter Abschnitt - Leistungen bei Arbeitslosigkeit und bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers/§§ 141a - 141n, Dritter Unterabschnitt - (weggefallen)/
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