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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - (HtDBWVAPrV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - (HtDBWVAPrV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: HtDBWVAPrV
Gliederungs-Nr.: 2030-7-17-5
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - (HtDBWVAPrV)

Vom 31. März 2010 (BGBl. I S. 366)

Zuletzt geändert durch Artikel 24 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626)

Auf Grund des § 26 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) in Verbindung mit § 10 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 284) verordnet das Bundesministerium der Verteidigung:

Inhaltsübersicht §§
  
Kapitel 1  
Allgemeine Vorschriften  
  
Ziel, Bestandteile und Schwerpunkte des Vorbereitungsdienstes1
Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen2
  
Kapitel 2  
Zulassung und Einstellung  
  
Einstellungsbehörde3
Einstellungsvoraussetzungen4
Ausschreibung, Bewerbung5
Auswahlverfahren6
Einstellung in den Vorbereitungsdienst7
Dauer des Vorbereitungsdienstes8
  
Kapitel 3  
Vorbereitungsdienst  
  
Gliederung des Vorbereitungsdienstes9
Lehrgang "Aufgaben und Organisation der Bundeswehr und Statusfragen"10
Vorstellung der Verwendungsmöglichkeiten in der Fachrichtung Wehrtechnik des höheren technischen Verwaltungsdienstes11
Lehrgänge "Bundeswehr und Sicherheitspolitik", "Technisches Projektmanagement", "Wirtschaftlichkeit im Projektmanagement" und "Führungs- und Lenkungsaufgaben"12
Lehrgang "Allgemeine Systemtechnik"13
Lehrgang "Fachtechnische Grundlagen einzelner wehrtechnischer Fachgebiete"14
Lehrgang "Systemtechnik Land", "Systemtechnik Luft", "Systemtechnik See" oder "Systemtechnik Informationstechnologie"15
Lehrgang "Rechtsgrundlagen in der Praxis"16
Praktische Ausbildung17
Ausbildungsleitung, Ausbildungsbeauftragte, Ausbilderinnen und Ausbilder18
  
Kapitel 4  
Prüfungen  
  
Oberprüfungsamt19
Prüfungskommissionen20
Große Staatsprüfung21
Prüfungsort, Prüfungstermin22
Schriftliche Aufsichtsarbeiten23
Praxisarbeit24
Zulassung zur mündlichen Prüfung25
Mündliche Prüfung26
Verhinderung, Rücktritt, Säumnis27
Täuschung, Ordnungsverstoß28
Bewertung von Prüfungsleistungen29
Gesamtergebnis30
Zeugnisse, Ende des Beamtenverhältnisses31
Erwerb der Laufbahnbefähigung32
Prüfungsakten, Einsichtnahme33
Wiederholung34
  
Kapitel 5  
Aufstieg  
  
Aufstiegsverfahren35
  
Kapitel 6  
Schlussvorschriften  
  
Übergangsregelung36
Inkrafttreten, Außerkrafttreten37


/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/HtDBWVAPrV - Höherer technischer Dienst Bundeswehrverwaltung-Wehrtechnik-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung/
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