Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/BGB - Bürgerliches Gesetzbuch/§§ 241 - 853, Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse/§§ 241 - 304, Abschnitt 1 - Inhalt der Schuldverhältnisse/§§ 293 - 304, Titel 2 - Verzug des Gläubigers/
Dokument
§ 304 BGB
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Bundesrecht
Abschnitt 1 – Inhalt der Schuldverhältnisse → Titel 2 – Verzug des Gläubigers
§ 304 BGB – Ersatz von Mehraufwendungen
Der Schuldner kann im Falle des Verzugs des Gläubigers Ersatz der Mehraufwendungen verlangen, die er für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstands machen musste.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/BGB - Bürgerliches Gesetzbuch/§§ 241 - 853, Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse/§§ 241 - 304, Abschnitt 1 - Inhalt der Schuldverhältnisse/§§ 293 - 304, Titel 2 - Verzug des Gläubigers/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=137485,312
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=137485,312
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.