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Art. 4 MontrProtG
Gesetz zu dem Montrealer Protokoll vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
Bundesrecht
Titel: Gesetz zu dem Montrealer Protokoll vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: MontrProtG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

Art. 4 MontrProtG

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Protokoll nach seinem Artikel 16 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/MontrProtG - Montrealer Protokoll-G/
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