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Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz)
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: AStG
Gliederungs-Nr.: 610-6-8
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen
(Außensteuergesetz)

Vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108)

Inhaltsübersicht §§
  
Erster Teil.  
Internationale Verflechtungen  
  
Berichtigung von Einkünften1
Preisanpassungsklausel1a
  
Zweiter Teil.  
Wohnsitzwechsel in niedrigbesteuernde Gebiete  
  
Einkommensteuer2
(weggefallen)3
Erbschaftsteuer4
Zwischengeschaltete Gesellschaften5
  
Dritter Teil.  
Behandlung einer Beteiligung im Sinne des § 17 des Einkommensteuergesetzes bei Wohnsitzwechsel ins Ausland  
  
Besteuerung des Vermögenszuwachses6
  
Vierter Teil.  
Hinzurechnungsbesteuerung  
  
Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft7
Einkünfte von Zwischengesellschaften8
Freigrenze bei gemischten Einkünften9
Hinzurechnungsbetrag10
Kürzungsbetrag bei Beteiligung an ausländischer Gesellschaft11
Steueranrechnung12
Beteiligung an Kapitalanlagegesellschaften13
(weggefallen)14
  
Fünfter Teil.  
Familienstiftungen  
  
Steuerpflicht von Stiftern, Bezugsberechtigten und Anfallsberechtigten15
  
Sechster Teil.  
Ermittlung und Verfahren  
  
Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen16
Sachverhaltsaufklärung17
Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen18
  
Siebenter Teil.  
Schlussvorschriften  
  
(weggefallen)19
Bestimmungen über die Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung20
Anwendungsvorschriften21
Neufassung des Gesetzes22
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Wahrung der steuerlichen Gleichmäßigkeit bei Auslandsbeziehungen und zur Verbesserung der steuerlichen Wettbewerbslage bei Auslandsinvestitionen vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/AStG - Außensteuergesetz/
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