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Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022 - HG 2022)
Landesrecht Bayern
Titel: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022 - HG 2022)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: HG 2022
Gliederungs-Nr.: 630-2-24-F
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2022
(Haushaltsgesetz 2022 - HG 2022)

Vom 22. April 2022 (GVBl. S. 102)

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

Redaktionelle Inhaltsübersicht Artikel
  
Feststellung des Haushaltsplans1
Kreditermächtigungen2
Kreditermächtigung - Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie)2a
Konjunkturpolitisch bedingte Maßnahmen3
Haushaltswirtschaftliche Sperren4
(nicht besetzt)5
Bewirtschaftung der Personalausgaben, Stellenbesetzung6
Vergleichbare Stellen6a
(nicht besetzt)6b
Beschäftigung schwerbehinderter Menschen6c
Ersatzstellen bei Altersteilzeit, begrenzter Dienstfähigkeit und bei Arbeitszeitmodellen6d
(nicht besetzt)6e
Sperre frei werdender Stellen im Rahmen der Verlängerung der Arbeitszeit der Arbeitnehmer6f
Besetzung von Stellen für Arbeitnehmer6g
(nicht besetzt)6h
(nicht besetzt)6i
Stellenansparung - Lernzeitverlängerung am Gymnasium6j
(nicht besetzt)6k
Personalübergang auf eine Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesstraßen6l
Übertragung von Ausgaben7
Sonstige Ermächtigungen und Regelungen8
Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes9
Änderung des BayernFonds- und Finanzagentur-Gesetzes10
Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes11
Durchführungsbestimmungen12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten13
  
Haushaltsplan des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2022Anlage 1
Durchführungsbestimmungen zum Haushaltsgesetz 2022 (DBestHG 2022)Anlage 2


/Gesetze des Bundes und der Länder/Bayern/HG 2022,BY - Haushaltsgesetz 2022/
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