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/Gesetze des Bundes und der Länder/Berlin/VersRücklG,BE - Versorgungsrücklagegesetz/
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§ 13 VersRücklG
Gesetz über eine Versorgungsrücklage des Landes Berlin (Versorgungsrücklagegesetz - VersRücklG)
Gesetz über eine Versorgungsrücklage des Landes Berlin (Versorgungsrücklagegesetz - VersRücklG)
Landesrecht Berlin
§ 13 VersRücklG – Inkrafttreten *
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1999 in Kraft.
*
Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 6. Oktober 1999.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Berlin/VersRücklG,BE - Versorgungsrücklagegesetz/
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